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ATEX steht für den französischen Namen ATmosphères EXplosibles[1] und wird synonym mit zwei verwendet Europäische Richtlinien auf dem Gebiet der Explosionsgefahr unter atmosphärischen Bedingungen.
Schon seit 1. Juli2003[2] sollten Organisationen in der EU bei Explosionsgefahr die neue Richtlinie ATEX 153 (Richtlinie 1999/92/EG) einhalten. Eine weitere Richtlinie ist die Richtlinie ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU), diese Richtlinie gilt insbesondere für Geräte, die an Orten verwendet werden, an denen Explosionsgefahr besteht.
Die gebräuchlichen Namen ATEX 153 und ATEX 114 sind keine offiziellen Namen. Diese Nummerierung stammt aus den Kapiteln des Europäischen Vertrags von Lissabon.[3]
Explosionsschutz
Explosionsfähige Atmosphären können durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube entstehen. Ist davon genug vorhanden, kann es mit der Umgebungsluft vermischt werden (Sauerstoff) und ein Zündquelle, zu einer Explosion führen. Explosionen können tödliche Verletzungen, schwere Körperverletzungen und/oder große Sachschäden verursachen. Durch Eliminieren eines dieser drei Faktoren können Explosionen verhindert werden.
Grundsätze zum Explosionsschutz:
- Primär - Verhindern Sie die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre, indem Sie alle brennbaren Stoffe und/oder Sauerstoff entfernen oder fernhalten
- Sekundär - Zündquellen beseitigen (Sondergehäuse, eigensicher machen)
- Tertiär - Explosionen im Extremfall kontrolliert zulassen und die Folgen durch explosionsgeschützte Konstruktionen begrenzen (z.B. Berstscheiben, Flammenlöscher)
In vielen Unternehmen lässt sich das Vorhandensein von brennbaren Stoffen nicht verhindern und da Menschen oft in Firmenumgebungen arbeiten, ist es oft nicht praktikabel, Sauerstoff zu entfernen. Die praktischste Möglichkeit, Explosionen zu verhindern, besteht darin, die Zündquelle zu beseitigen.
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34.EU (auch bekannt als „ATEX 114“) beschreibt Vorschriften für Geräte (elektrisch und nichtelektrische) und Sicherheitssysteme an Orten ("Zonen"), in denen staubig oder Gasexplosionsgefahr. In den Niederlanden wurde diese Leitlinie in die Verordnung über explosionsgeschützte Geräte nach dem Warengesetz und beschreibt die allgemeinen Sicherheitsziele.[4] Spezifische Anforderungen sind in europäischen und internationalen Normen enthalten (unter anderem EN IEC 60079).
Explosionsgeschützte Geräte, die die Anforderungen von ATEX 114 erfüllen, müssen mit dem Gemeinschaftslogo „Epsilon x“ in einem regelmäßigen Sechseck gekennzeichnet sein. Hier besteht keine Verpflichtung für einen gelben Hintergrund. Für dieses Material muss der Lieferant eine CE-Konformitätserklärung vorlegen.
Seit dem 20. April 2016 ersetzt die Richtlinie „ATEX 114“ die bisherige Richtlinie „ATEX 95“.
Die 'ATEX 114' führt zu einer CE-Produktkennzeichnung. Das Verfahren zur Produktzertifizierung ist in der Richtlinie beschrieben. Für verschiedene Verfahren muss eine Benannte Stelle hinzugezogen werden. Für diese Zertifizierung sind mehrere Unternehmen registriert: zum Beispiel Vinçotte, Intertek, Herr, baseefa, Lloyds, Fernseher ICQC.
ATEX-Richtlinie 1999/92/EG
Die ATEX-Unternehmensrichtlinie 1999/92/EG (auch bekannt als „ATEX 153“) beschreibt für Arbeitgeber die Mindestsicherheitsanforderungen zur Schaffung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung für Angestellte die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sein können. In Belgien wurde diese Richtlinie mit a . umgesetzt K B vom 26. März 2003 über das Wohlergehen von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sind. Für die Niederlande sind diese Richtlinien in der Gesetz über Arbeitsbedingungen- und Vorschriften.
Der Gefahrenbereich muss für Mitarbeiter mit einem Warndreieck mit dem Text „EX“ in Schwarz auf gelbem Grund deutlich gekennzeichnet sein.
Eine der Pflichten von ATEX 153, Artikel 8 für Arbeitgeber/Eigentümer ist die Erstellung und Pflege von Explosionsschutzdokumenten (Explosionsschutzdokument, EPD). Schlüsselkomponenten dabei sind:
- Gefahrenzoneneinteilung nach Häufigkeit und Dauer
- Identifizierung und Bewertung von Explosionsrisiken
- Ausarbeitung und Planung von Maßnahmen zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung
Gleichzeitig mit der Erneuerung von ATEX 95 durch ATEX 114 (seit 20. April 2016) wurde ATEX 137 unverändert in ATEX 153 umbenannt.
Zonenlayouts
Bestandteil von ATEX 153 ist ein Risikoinventar mit der Bestimmung von Explosionsgefahrenzonen. Innerhalb dieser Zonen müssen dann Geräte mit ATEX 114-Zulassung verwendet werden. Explosionsgefährdete Bereiche können in folgende Gefahrenbereiche eingeteilt werden:
| Zone | Beschreibung |
|---|---|
| 0 | ein explosives Gasgemisch ständig oder über einen längeren Zeitraum (mehr als 10 % der Betriebszeit einer Anlage oder der Dauer einer Tätigkeit) vorhanden ist |
| 1 | Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins eines explosiven Gasgemisches während des normalen Betriebs ist hoch (zwischen 0,1 % und 10 % der Betriebszeit einer Anlage oder der Dauer einer Tätigkeit) |
| 2 | Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins eines explosiven Gasgemisches ist gering und nur für kurze Zeit (weniger als 0,1% der Betriebszeit einer Anlage oder der Dauer einer Tätigkeit) |
| 20 | eine explosionsfähige Staubwolke ständig oder über längere Zeiträume vorhanden ist (mehr als 10 % der Betriebszeit einer Anlage oder der Dauer einer Tätigkeit) |
| 21 | Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer explosiven Staubwolke während des normalen Betriebs ist hoch (zwischen 0,1 % und 10 % der Betriebszeit einer Anlage oder der Dauer einer Aktivität) |
| 22 | Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer explosiven Staubwolke ist gering und nur für kurze Zeit (weniger als 0,1 % der Betriebszeit einer Anlage oder der Dauer einer Tätigkeit) |
Externer Link
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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