WikiDer > Festnahme
EIN Festnahme oder Festnahme beraubt die Bewegungsfreiheit von einer Person von Polizeikräfte oder im Falle von roter Akt, von Bürgern.
Eine Festnahme erfolgt in der Regel durch a Untersuchungsbeamter. Danach können weitere Schritte unternommen werden, um die Person länger halten zu können. Beispielsweise ist der Ermittlungsbeamte verpflichtet, den Fall so schnell wie möglich, vorzugsweise innerhalb eines Tages, aufzuklären, führen (zur Aufmerksamkeit der Staatsanwalt damit der Beamte entscheiden kann, ob die Festnahme gerechtfertigt war.
Festnahme sollte nicht verwechselt werden mit Stehposition das ist eine leichtere Form der Einschränkung der Freiheit. Ein Verkehrssünder wird in der Regel von der Polizei angehalten, manchmal auch mit Polizeibericht wird geschminkt. Kooperiert der Täter normalerweise damit und es gibt keine weitere Frage illegale Handlungen, dann wird der Täter nicht festgenommen und kann seinen Weg fortsetzen.
Auszeichnung im niederländischen Strafrecht
Man unterscheidet zwischen Festnahme auf der einen Seite und Festnahme auf der anderen Seite. Unter Aufdeckung in der Tat wird verstanden: „wenn die Straftat während ihrer Begehung oder unmittelbar nach ihrer Begehung aufgedeckt wird“ im Sinne von Art. 128, Abs. 1 Sv. Diese Unterscheidung ist für die strafrechtliche Praxis wichtig, weil sie bestimmt, in welchem Fall wer befugt ist, den Tatverdächtigen für welche Straftaten festzunehmen. Eine Situation auf frischer Tat bietet die umfassendsten Befugnisse, um einen Verdächtigen festzunehmen. Kunst. 53 Sv, Absatz 1 sagt dazu: "Bei einer Aufdeckung in der Tat ist jeder befugt, den Verdächtigen festzunehmen." Wenn also eine Straftat von einem Bürger entdeckt wird, wenn diese im Gange ist oder erst vor kurzem stattgefunden hat, ist ein Bürger befugt, den Verdächtigen festzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Bürger, der den Verdächtigen festgenommen hat, den Verdächtigen unverzüglich einem Ermittlungsbeamten überstellt.
Außer in Fällen auf frischer Tat sind nur Ermittlungsbeamte befugt, einen Verdächtigen festzunehmen. Grundsätzlich darf nur der Staatsanwalt auf frischer Tat festnehmen. Kann seine Ankunft nicht abgewartet werden, kann die Festnahme durch einen stellvertretenden Staatsanwalt vorgenommen werden. Kann auch sein Eintreffen nicht abgewartet werden, kann die Festnahme durch einen ermächtigten Ermittlungsbeamten erfolgen. Die Festnahme kann auch in der Tat erfolgen bestellt von der Staatsanwaltschaft identifiziert werden (identifizierter Verdächtiger). Rechtmäßige zivile Festnahmen sind daher in diesen Fällen jederzeit ausgeschlossen. Neben der Frage WHO der Tatverdächtige in solchen Fällen festgenommen werden kann, ist auch zu überlegen, für welche Straftaten eine Festnahme erfolgen kann. unter Kunst. 54 Sv weist darauf hin, dass eine Festnahme außerhalb von Taten nur wegen Straftaten erfolgen darf, für die Untersuchungshaft zulässig ist. Als Faustregel gilt, von Ausnahmen abgesehen, alle Straftaten, die nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren oder mehr geahndet werden.
Widerstand
Nicht jeder, der festgenommen wird, lässt sich leicht mitreißen. Bei vielen Festnahmen leistet der Verdächtige energischen Widerstand. Dabei kann er sich selbst, die Beauftragten und andere anwesende Personen gefährden. Dieser Widerstand wird Rebellion genannt und ist an sich schon ein Verbrechen; Art. 180 WvSr. Dafür wurden Regeln aufgestellt.
- Wenn ein Verdächtiger Widerstand leistet und überwältigt wird, muss er immer Handschellen damit er beim Transport zum Polizeirevier weder sich noch andere gefährdet. Dies ist ausschließlich einem (allgemeinen) Ermittlungsbeamten und dem vom Minister bestimmten Sonderermittlungsbeamten (BOA) vorbehalten. Bürger können auch die Bewegungsfreiheit des Verdächtigen einschränken, sofern dies verhältnismäßig ist.
- Ein Beamter darf nur einen Verdächtigen festnehmen, dies ist jedoch im Zusammenhang mit der Sicherheit des Beamten nicht ratsam.
- Wenn sich der Verdächtige der Festnahme widersetzt, kann ein Beamter Gewalt anwenden (einschließlich Pfefferspray und im Falle von Verdächtigen schwerer Verbrechen die Schusswaffe verwenden), um den Verdächtigen zu überwältigen. Dies können Warnschüsse und/oder gezielte Schüsse sein.
Etymologie
Das Wort Festnahme kommt vom französischen Verb Ableiter Was Stopp oder Stopp meint. Außerdem hat das Verb auch die Bedeutung verhaften, weil der Verdächtige bei einer Festnahme tatsächlich in seinem Handeln gestoppt wird, wird gestoppt. Auch das niederländische Wort fortdauern hat diese Bedeutung. Denken Sie zum Beispiel daran, ein Pferd zu halten, es mit Zügeln zu verlangsamen oder anzuhalten.
Siehe auch
- Verwaltungshaft oder verhaften
- Sofortige Festnahme
- Bürgerverhaftung
Externe Links
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