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EIN Aktion ist der Latein Begriff für Verfahren.
Im Gegensatz zu den meisten modernen Rechtssystemen ist das römische Zivilrecht nicht um geschriebene Gesetze herum organisiert, sondern um eine Reihe von Standardverfahren (actiones, Singular: actio), von denen jedes ein eigenes Thema hatte.
Der Römer, der sein Recht erlangen wollte, konnte daher keinen schriftlichen Rechtekatalog einsehen, sondern musste herausfinden, ob es eine actio gab, die im Falle eines erfolgreichen Verfahrens zum gewünschten Ergebnis führen würde.
Beispiele für Handlungen im römischen Recht sind:
- Gesetzgeber, für die festen Regeln von a Aktion;
- persönlich handeln, für ein römisches Verfahren (siehe auch Bedingung);
- actio familiae erciscundae, für ein römisches Verfahren;
- Aktion in der Bremse, für ein römisches Verfahren (siehe auch Rechtfertigung);
- rei rechtfertigung;
- actio communi dividundound, für ein römisches Verfahren;
- actio pauliana, für ein römisches Verfahren;
- Aktion miocta, für ein römisches Verfahren;
- actio spoli, für ein kanonisches Verfahren.