WikiDer > Referendum über Werbung
Referendum über Werbung ist ein Latein Begriff bedeutet wörtlich "Bezugsgegenstand".
In dem Diplomatie wird ein Zustimmung manchmal Referendum unterschrieben, weil die Vertreter der betroffenen Zustände unsicher, ob die Unterzeichnung ihre Autorität nicht überschreitet. Die Unterschrift muss dann später von den betroffenen Staaten bestätigt werden.[1]
Vereinbarungen können auch außerhalb der Diplomatie getroffen werden Referendum geschlossen werden, wenn sich die Vertreter der Beteiligten nicht sicher sind, ob ihre Vorgesetzten damit einverstanden sind.
Hinweis
- ↑Wiener Vertragsrechtskonvention (1969), Artikel 12.2, Absatz B.