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Advocaat-generaal

EIN Rechtsanwalt ist die Bezeichnung für zwei Ämter im niederländischen Recht: Es gibt Generalanwälte der Bezirksstaatsanwaltschaft an einer Gericht mit dem Posten des Staatsanwalts und des Generalanwalts der Parkett Bei der Oberster Gerichtshof der Niederlande mit überwiegend beratender Funktion.

Das nationaler Generalstaatsanwalt steht an der Spitze der Bezirksstaatsanwaltschaft. EIN Generalstaatsanwalt leitet eine Filiale der Bezirksstaatsanwaltschaft.

Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft

Ein der zuständigen Staatsanwaltschaft angeschlossener Generalanwalt vertritt sie Strafverfolgung in Strafsachen an eine niederländische Person Gericht. Seine Rolle ist vergleichbar mit der von Staatsanwalt an einer Gericht. Die Generalanwälte sind Teil der zuständigen Staatsanwaltschaft, der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die den Berufungsgerichten angegliedert ist. Seit dem 1. Januar 2013 ist die zuständige Staatsanwaltschaft an der Änderung des Justizielle Teilung der Niederlande, geleitet vom nationalen Generalstaatsanwalt und unterhält Büros in den vier Gerichtsbarkeiten, bei den vier Berufungsgerichten. Vor 1998 war die Generalstaatsanwalt Leiter einer der fünf regionalen Staatsanwaltschaften. Seit September 2018 ist Herr Mariëtte Bode Bundesoberstaatsanwalt an der Spitze der Staatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft.

Die Stellung des Generalanwalts als Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs richtet sich nach Art. 138 der Justizgesetz.

Generalstaatsanwalt am Obersten Gerichtshof

Ein Generalanwalt beim Obersten Gerichtshof berät den Obersten Gerichtshof. Er berät unabhängig in laufenden Verfahren, in der Regel unterstützt durch wissenschaftliche Mitarbeiter. Diese Stellungnahme wird als „Schlussfolgerung“ bezeichnet: Ein Generalanwalt zieht „Schlussfolgerungen“. Entscheidungen des Supreme Court werden in der Regel vom Abschluss des AG begleitet. Der Oberste Gerichtshof folgt diesem Rat oder weicht davon ab, wenn er anderer Meinung ist.

Der Generalstaatsanwalt und die Generalanwälte bilden zusammen die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof. Sie sind nicht Teil der Staatsanwaltschaft.

Die Stellung des Generalanwalts beim Obersten Gerichtshof beruht auf Art. 113 der Justizgesetz.

Siehe auch

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