WikiDer > Amicus curiae
Amicus curiae (Plural amici curien) ist ein lateinischer Begriff, der im Rechtsprechung verhindert. Wörtlich übersetzt bedeutet es „Freund des Hofes“. Dieser Begriff bezieht sich auf Stellen oder Personen, die nicht an einem Fall beteiligt sind, sondern – erbeten oder unaufgefordert – ihre Meinung oder ihren Rat an a Gericht (oder ein anderes Gericht) in einem Fall
Der Begriff amicus curiae war schon bekannt im Römische Rechtswissenschaft.