WikiDer > Apostille-Konvention
Es Apostille-Konvention, offiziell ist es Vertrag zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden ist ein multilaterales Zustimmung die ein einfaches Verfahren zur Verwendung amtlicher Dokumente (wie Geburtsurkunden und Zollformulare) im Ausland bietet. Der Vertrag wurde innerhalb der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) am 5. Oktober 1961. Der Vertrag gilt zwischen den 103 Staaten (einschließlich aller Länder der Europäischen Union), die Vertragsparteien geworden sind.
Apostille
Bei dem durch diesen Vertrag geregelten Verfahren wird ein Stempel mit einer einheitlichen Klassifizierung bei einer offiziellen Stelle des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, angebracht: der Apostille. Mit diesem ausgefüllten Stempel kann das Dokument direkt in anderen Ländern verwendet werden. Die Alternative (Legalisierung) ist in der Regel deutlich umständlicher, da sie häufig eine Beglaubigung sowohl der Behörden des Ausstellungs- als auch des Empfangslandes erfordert. In den Niederlanden sind die Gerichte für die Erteilung von Apostillen bestimmt.
Europäische Union
Die Verordnung über öffentliche Urkunden gilt innerhalb der EU seit dem 16. Februar 2019 (Offiziell: Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit der Bürger durch vereinfachte Produktion bestimmter öffentlicher Urkunden in der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung Nr. 1024/2012). Folglich sind Dokumente innerhalb der EU von der Legalisation ausgenommen, wenn sie dazu dienen, einen der folgenden Tatsachen festzustellen:
- Geburt;
- am Leben sein;
- versterben;
- Name;
- Hochzeit,
- Heiratsurkunde
- Familienstand
- Auflösung der Ehe, einschließlich rechtlicher Trennung und Aufhebung der Ehe
- eingetragene Partnerschaft
- Auflösung und Aufhebung einer eingetragenen Partnerschaft
- Abstammung;
- Annahme;
- Wohnort und/oder Wohnort;
- Staatsangehörigkeit;
- Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament oder zum Gemeinderat durch einen EU-Bürger, aktiv oder passiv.
Bürger können eine Übersetzung einer Vielzahl von Dokumenten anfordern, darunter alle (Standard-)Personenstandsurkunden. In diesem Fall muss der Beamte, der das Originaldokument (Kopie oder Auszug) ausstellt, ebenfalls ein mehrsprachiges Musterformular ausfüllen und ausstellen.[1]
Externe Links
Verweise
- ↑Abschaffung der Legalisierung innerhalb der EU. Niederländischer Verband für zivile Angelegenheiten (NVVB).