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Bindungsbruch ist auf Belgisch Strafgesetzbuch der Begriff für das Brechen des Auferlegten Exil durch den Verurteilten.
Dieser Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit (Art. 338 Sw) wurde mit dem Gesetz vom 9. April 1930 abgeschafft.
Verbotsverletzungen werden im Strafgesetzbuch zusammen mit . behandelt Fälle von Verschleierung. Es ist verboten, Personen, die wegen einer Straftat verfolgt oder verurteilt werden, zu verstecken oder zu verbergen. Das gleiche gilt für das Verstecken einer Leiche.
Die Höchststrafe dafür beträgt zwei Jahre Gefängnis.