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EIN Steuerschuld ist eine Schuld in Bezug auf Steuern. Es ist ein gängiges Konzept in der Steuerwissenschaft, wo es auf verschiedene Weise verwendet wird.
- EIN latente Steuerschuld ist eine Steuerschuld, die noch nicht besteht, aber eines Tages entstehen und natürlich auch beglichen werden muss. Auch wenn die Forderung noch nicht vollstreckbar ist, wird dies daher im Voraus berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür ist ein Unternehmen, das einen höheren Wert hat, als für Steuerzwecke erfasst wird. Eines Tages muss der Unternehmer diese Differenz versteuern, sodass eine latente Steuerschuld entsteht. Es wird auch als Steueranspruch bezeichnet.
- EIN materielle Steuerschuld ist eine Steuerschuld, die sich aus der Anwendung von Steuergesetzen ergibt. Erzielt jemand beispielsweise ein Einkommen von 50.000 €, bei einem Einkommensteuersatz von z. B. 10 %, hat er eine materielle Steuerschuld von 5.000 € aufgebaut. Diese Schuld ist noch nicht vollstreckbar; Zuerst muss die Schuld formalisiert werden.
- EIN formelle Steuerschuld ist die durch Formalisierung durchsetzbar gewordene Steuerschuld. Die Formalisierung erfolgt durch die Wirkung des formalen Steuerrechts auf die materielle Steuerschuld. Wenn nun die eingangs erwähnten 50.000 Euro als Beispiel deklariert werden und a Steuerbescheid dann ist die Steuerschuld vollstreckbar. Nun ist eine formelle Steuerschuld entstanden.
- An einer zusätzliche Steuer- oder Wiederherstellungsmitteilung ändert nichts an der materiellen Steuerschuld, aber die Finanzbehörden formalisieren einen Teil der Schulden, der zuvor übersehen wurde. Mit anderen Worten: Die Schulden bestanden, aber die Finanzbehörden konnten sie nicht formalisieren, weil sie nicht genügend oder falsche Informationen hatten. Beruht dies auf Vorsatz oder Verschulden des Steuerpflichtigen, kann ein Straftat, was zu einer Geldstrafe oder einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann.
- Eine verjährte Steuerschuld ist eine materielle Steuerschuld, die nie formalisiert wurde und jetzt fällig wird Verjährung kann nicht mehr durchgesetzt werden. Es ist noch einer übrig natürliche Bindung. Obwohl die Verjährung von Steuerschulden fast nie erfolgt, ist das Standardverfahren, dass die Steuerbehörden Der Steuerzahler wird dennoch die freiwillige Zahlung der Steuer verlangen. Zahlt der Steuerpflichtige nicht, kann das Finanzamt nichts tun, um die Forderung geltend zu machen, zahlt er jedoch, ist der geschuldete Betrag beglichen und die Zahlung kann nicht als unrechtmäßige Zahlung wiederhergestellt werden.
Wenn im Zusammenhang mit einer Steuerschuld eine Steuerstraftat begangen wurde, a fein auferlegt werden. Auch Abgabe und RückforderungInteresse berechnet wird. Diese Beträge werden daher auch Bestandteil der Steuerpflicht. Wer die Schuld nur ohne Zinsen oder Strafe begleicht (etwa weil er damit nicht einverstanden ist), hat also einen Teil der Schuld nicht bezahlt. In einem solchen Fall wird das Finanzamt auch den Rest einziehen.