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Bestuursdecreet
Verwaltungserlass
TitelVerwaltungsbeschluss vom 7. Dezember 2018
UmfangHinweis Flämische GemeinschaftFlämische Gemeinschaft / Flagge Flämische RegionFlämische Region
StatusGültig
Zulassung und Inkrafttreten
Eingereicht am9. Juli 2018 von Bürgerliche Regierung
Adoptiert vonFlämisches Parlament am 5. Dezember 2018
Angemeldet7. Dezember 2018
Veröffentlicht auf19. Dezember 2018
Veröffentlicht inBelgisches Amtsblatt
In Kraft getreten am1. Januar 2019
Portal  Portalsymbol  Menschen & Gesellschaft

Es Verwaltungserlass vom 7. Dezember 2018 ist ein Flame Dekret mit allgemeinen Bestimmungen zum Verhältnis zwischen Bürgern und Regierung einerseits und zur Organisation und Arbeitsweise von Regierungsbehörden andererseits auf der Grundlage des Rechts auf qualitativ hochwertige Dienste und des Rechts auf digitale Dienste.

Schaffung

Im Koalitionsvertrag 2014 der Bürgerliche Regierung Es wurde die Verpflichtung eingegangen, mehrere Verwaltungserlasse zu einer Verwaltungsverordnung zusammenzufassen.

Am 22. Dezember 2017 genehmigte die flämische Regierung zum ersten Mal den Vorentwurf des Verwaltungserlasses und am 22. Juni 2018 den Vorentwurf endgültig. Der Verwaltungserlass wurde am 5. Dezember 2018 einstimmig von der Flämisches Parlament.

Inhalt

Titel I: Allgemeine Bestimmungen

Der Verwaltungsbeschluss setzt folgende Bestimmungen um: Europäische Richtlinien:

  1. Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (und);
  2. Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (und);
  3. Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Behörden.

Das Dekret definiert folgende Begriffe:

  1. Flämische Regierung
  2. Flämische Verwaltung
  3. Flämische Beratungsgremien
  4. Flämische öffentliche Einrichtungen, die nicht der flämischen Verwaltung angehören
  5. lokale Behörden
  6. Institutionen mit öffentlichem Auftrag
  7. Umweltbehörden
  8. externe Behörden

Titel II: Beziehung zwischen Bürgern und Regierung

  • KAPITEL 1. Kommunikation zwischen Bürgern und Regierung
  • KAPITEL 2. Individuelle Verwaltungsakte
  • KAPITEL 3. Zugang zu Verwaltungsdokumenten
  • KAPITEL 4. Weiterverwendung von Regierungsinformationen
  • KAPITEL 5. Beschwerden, Berichte und Vorschläge

Titel III: Organisatorische Bestimmungen

  • KAPITEL 1. Struktur der flämischen Verwaltung
  • KAPITEL 2. Unternehmensführung
  • KAPITEL 3. Bedienung
  • KAPITEL 4. Experimentelle Vorschriften und Niedrigregulierungszonen

Titel IV: Änderungs- und Schlussbestimmungen

Das Dekret bündelt zwölf bestehende Dekrete zu einem Ganzen und schafft damit die folgenden elf ab:

  • Verordnung vom 1. Juni 2001 über die Gewährung eines Beschwerderechts gegenüber Verwaltungsorganen
  • Dekret vom 18. Juli 2003 Rahmenerlass zur Verwaltungspolitik
  • Verordnung vom 18. Juli 2003 zur Regelung der strategischen Beiräte
  • Erlass vom 26. März 2004 über die offene Regierung
  • Dekret vom 27. April 2007 über die Weiterverwendung von Regierungsinformationen
  • Dekret vom 13. Juli 2007 zur Förderung einer ausgewogeneren Beteiligung von Frauen und Männern in Beratungs- und Verwaltungsgremien der flämischen Regierung
  • Dekret vom 09. Juli 2010 über administrativ-administrative Archive (Archivdekret)
  • Dekret vom 22. November 2013 über verantwortungsvolles Regieren im flämischen öffentlichen Sektor
  • Dekret vom 17. Juni 2016 über die Standards für die flämische Regierungskommunikation
  • Dekret vom 23. Dezember 2016 zur Einrichtung des flämischen Lenkungsausschusses für Informations- und IKT-Politik
  • Dekret vom 19. Februar 2016 über die flämische öffentliche Statistik

Die zwölfte Verordnung, die Verordnung vom 18. Juli 2008 über den elektronischen Verwaltungsdatenverkehr, wurde grundlegend geändert.

Die Verwaltungsverordnung ändert viele andere Verordnungen, um den Verweis auf die obigen Verordnungen an einen Verweis auf die Verwaltungsverordnung anzupassen.

Externe Links