WikiDer > Verwaltungszwang
Verwaltungszwang besteht darin, den Verletzer einer gesetzlichen Vorschrift zu veranlassen, den Verstoß rückgängig zu machen oder andernfalls den Verstoß durch die Regierung rückgängig zu machen. Verwaltungszwang geht in der Regel zu Lasten des Täters.
Artikel 5:21 des Niederländischen Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz beschreibt es so:
- Unter Verwaltungszwang wird verstanden: die Abhilfesanktion, enthaltend:
- eine Anordnung zur vollständigen oder teilweisen Beseitigung des Verstoßes und
- die Befugnis der Verwaltungsbehörde, die Anordnung durch tatsächliches Handeln auszuführen, wenn die Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt wird.
In der Vergangenheit wurde auch eine Belastung durch Verwaltungszwang genannt Polizei erwähnt.
Tatsächliche Maßnahmen können das Ergreifen, Löschen, Verhindern und Wiederherstellen des vorherigen Zustands umfassen.