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Billijke vergoeding

Das faire Vergütung ist ein Belgier Absprache zu verwandte Schutzrechte Musiker-Interpreten und Musikproduzenten für die Verwendung im öffentlichen Raum der von ihnen ausgeführten oder produzierten Werke zu entschädigen.

Der Belgische Verband darstellender Künstler PlayRight und der belgische Erzeugerverband Simim, beide Verwertungsgesellschaften, die Rechte ihrer Mitglieder verteidigen und kollektiv Beiträge von Verbrauchern sammeln, um diese an die Mitglieder weiterzugeben.

Erst seit Oktober 1999 werden die ausübenden Musiker und Produzenten über das faire Vergütungssystem entlohnt. Das Gesetz vom 30. Juni 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und die Durchführungsverordnungen (nur 1999) regeln diese Entschädigung für die öffentliche Nutzung des Musikrepertoires. Diese Verordnung basiert auf den international anerkannten Grundsätzen, wie sie in der Internationalen Konvention von Rom von 1961 und den Richtlinien der Europäische Union von 1992 abgeschlossen. Organisatoren von temporären Aktivitäten, aber auch das Ganze Gastronomie, jedes Geschäft, in dem Musik gespielt wird, Kulturzentren, Jugendheime und Radiosender mit spezifischen Regelungen und Tarifen für jeden Sektor beitragen.

Als der Gesetzentwurf im Jahr 2000 vorgelegt wurde, wurde zunächst eine Forderung für den Zeitraum 1996 bis 1999 erstellt. Danach stellte sich heraus, dass diese Forderung nicht rechtskräftig war und Simim und PlayRight 2007 die zu Unrecht eingezogenen Beträge zurückerstatteten.

Seit 2007 ist die Flämische Regierung auch eine Pauschalzahlung an die Verwaltungsgesellschaften, damit unter Umständen für kulturelle Aktivitäten, die von Vereinen und Freiwilligen organisiert werden, lokale und kleine Aktivitäten in der Flämische Gemeinschaft (Flämische Region und Region Brüssel-Hauptstadt) sollte kein gerechter Ausgleich erhoben werden. Auf diese Weise wird eine Regelung getroffen, die die Kosten und den Verwaltungsaufwand bei der Organisation einiger Partys, Nachbarschaftsfeste, Straßengrillen und dergleichen reduziert. Die beteiligten Veranstalter haben weiterhin eine Deklarationspflicht, die jedoch über eine interaktive Website erfüllt werden kann. Aktivitäten in regulären Hallen fallen jedoch nicht unter diese Ausnahme. Dort ist entweder ein Jahresbeitrag für die Halle zu entrichten oder für jede Aktivität separat ein Beitrag zu entrichten.

In den Niederlanden SENA mit der Erhebung und dem Schutz dieser Nebenrechte beauftragt.