WikiDer > Britischer Kronbesitz
Unter dem Britischer Kronbesitz (Englisch: Kronenabhängigkeit) werden als Gebiete verstanden, die direkt den Briten unterstehen Krone fallen. Es betrifft die Gerichtsvollzieher (englisch: Vogtei) Guernsey und Jersey, die zusammen die bilden Kanalinseln Formen und die Insel Mann in dem irische See.
Die Gebiete im Besitz der britischen Krone sind nicht Teil der Vereinigtes Königreich und gehören nicht zu den Britische Überseegebiete. Sie waren auch nicht Teil der Europäische Union. Sie waren Teil der Zollunion des Europäische Gemeinschaft und haben Abkommen für Landwirtschaft und Fischerei.[1]
Das Vereinigte Königreich kümmert sich um die Außenpolitik und die Verteidigung des britischen Kroneigentums. Angelegenheiten wie Zoll und Einwanderung werden von diesen Bereichen selbst abgewickelt. Sie können jedoch nicht unabhängig mit der Europäischen Gemeinschaft verhandeln oder Abkommen schließen. (z.B. EU-Beitritt)
Vogtei Guernsey
Die Vogtei Guernsey besteht aus den Inseln Guernsey, Alderney, Herm, Sark und mehrere kleinere Inseln.
Die Vogtei hat ein Parlament, das Zustände (Englisch: Zustände) und wird dargestellt durch a Gerichtsvollzieher (Englisch: Gerichtsvollzieher), der Sprecher des Parlaments und des Obersten Gerichtshofs ist.
Guernsey gibt seine eigenen Münzen, Banknoten und Briefmarken von.
Vogtei von Jersey
Die Vogtei Jersey besteht aus der Insel Jersey und mehreren kleinen unbewohnten Inseln.
Die Vogtei hat ein Parlament, das Zustände (Englisch: Zustände) und wird dargestellt durch a Gerichtsvollzieher (Englisch: Gerichtsvollzieher), der Sprecher des Parlaments und des Obersten Gerichtshofs ist.
Jersey gibt eigene Münzen, Banknoten und Briefmarken heraus.
Isle of Man
Das Parlament der Insel Mann, das Tynwald, behauptet, das älteste durchgehend bestehende Parlament der Welt zu sein, das im Jahr gegründet wurde 979.
Die Isle of Man gibt eigene Münzen, Banknoten und Briefmarken heraus.
Externer Link
Verweise
- ↑(und) Brexit (ein irischer Leitfaden), Isle of Man & Kanalinseln (Pre-Brexit)“, 2020. Abgerufen am 20. Dezember 2020.