WikiDer > Entladung
Es erfüllen, erfüllen oder ausstreichen einer Person ist die Entlassung einer Person von einer bestimmten Verantwortung, da es sich um ein Bündel von Pflichten handelt, Funktion, Amt oder Verpflichtungen im Allgemeinen. Dies geschieht nach einer Person berechnet für diese besondere Verantwortung verantwortlich ist und diese zufriedenstellend erfüllt hat oder wenn zu erwarten ist, dass eine andere Person die Verantwortung besser übernehmen kann. Dies geschieht auch am Ende eines Geschäftsjahres, wenn die Hauptversammlung die Jahreszahlen genehmigt hat. Die Versammlung erkennt hiermit an, dass die Direktoren ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben und entbindet sie von der Haftung für ihre Geschäftsführung für das Jahr.
Innerhalb von juristischen Personen, Vorstandsmitglieder und Ausschussmitglieder entladen werden. Dies geschieht häufig bei einer Hauptversammlung der Mitglieder oder Aktionäre (AV). In der Sitzung wird der Grund für die Entlassung erläutert und die zu entlassende Person kann darüber Rechenschaft ablegen. Der GA kann der Entlastung einer Person widersprechen, weil ihre Pflichten nicht, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Die Entlastung dient dazu, eine jahrelange Haftung der Direktoren zu verhindern. Diese schlichte Unterlassung wird daher (auch rechtlich) als unzumutbar angesehen; Außerdem wird die Tätigkeit als Direktor dann zu einer sehr unattraktiven Aufgabe und die juristische Person wird schließlich keinen finden, der noch Direktor werden möchte. Darüber hinaus ist es unerwünscht, dass ein Aktionär die Entlastung (die Zurückbehaltung der) Entlastung als unangemessenes Zwangsmittel gegen Direktoren einsetzen kann. Aus diesem Grund ist die Entlastung üblich, wenn Vorstandsmitglieder zurücktreten und den Jahresabschluss genehmigen.
Die Entlastungswirkung ist jedoch sehr begrenzt: Der Entlassene wird nur gegenüber dem Entlastungsgeber (in der Regel der juristischen Person und ihren Gesellschaftern) von jeglicher Haftung entbunden. Dritte können den Befreiten dennoch verklagen, wenn sie glauben, dass ihnen durch die unsachgemäße Pflichterfüllung durch den Befreiten ein Schaden entstanden ist. Zu diesen Dritten können Anleger oder Kunden gehören, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit einer juristischen Person aufgrund der unsachgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten oder der Haftung von Direktoren bei einer Insolvenz einen Schaden erlitten haben. Auf eine erteilte Entlastung kann auch nicht berufen werden, wenn Daten zurückgehalten wurden und sich die Haftung aus Informationen in diesen zurückgehaltenen Daten ergibt. Die Entlastung bietet keinen Schutz vor einer Inanspruchnahme durch diese (Dritten).
Grundsätzlich hat eine Entlastung ohne zugrunde liegende Dokumente wie einen (Zwischen-)Finanzbericht keine Bedeutung. Denn wenn belastende Informationen auftauchen, handelt es sich per Definition um neue Informationen und damit um einen Haftungsgrund. Daher kommt es häufig vor, dass ausscheidende Direktoren erst bei der nächsten Hauptversammlung, die den Jahresabschluss genehmigt, entlassen werden.
Denn die Entladung erfolgt manchmal durch einen Schlag mit dem Hammer kommt die entladung auch manchmal ausstreichen erwähnt.