WikiDer > Einzahlungspflicht
Einzahlungspflicht ist ein legal regelmäßige Hinterlegungs- oder Aufbewahrungspflicht aller of EingetragenUnterlagen in einem Land.
Die Anzahlung ist so angeordnet, dass:
- es gibt eine Speicherung von (schriftlich oder anderweitig) aufgezeichneter Kultur und Wissensproduktion
- einer Archiv ist dafür Urheberrechte © bestimmen können
- die Dokumente werden zentral erfasst
- (obligatorisch) die Regierung hat ein Mittel, um Zensur pflegen zu können.
Zur Umsetzung einer Einlagenpflicht legen die Regierungen eine Nationalbibliothek auf.
Formen
Es gibt zwei Formen:
- eine obligatorische Anzahlung
- eine freiwillige Einzahlung.
Pflichteinzahlung
Belgien
Seit dem 1. Januar 1966 war jeder Verleger in Belgien verpflichtet, von jedem Buch ein Exemplar zu hinterlegen. Seit dem 1. April 2008 besteht die Einzahlungspflicht von Belgien erneuert. Von allen nicht periodischen Veröffentlichungen (Bücher und Broschüren) müssen ab sofort nicht mehr ein, sondern zwei Exemplare beim Königliche Bibliothek von Belgien. Bis dahin war eine Kopie erforderlich. In der Regel wurden jedoch bereits zwei Exemplare geliefert, so dass die Bibliothek bei Bedarf eines in ihren öffentlichen Bestand aufnehmen konnte. Auch der belgische Verlag ist verpflichtet nachhaltig vorne oder hinten im Buch a Einzahlungsnummer bewerben. In gedruckter Form sind die Dokumente in der Belgische Bibliographie.
Frankreich
Frankreich ist der Erfinder des Pflichtexemplars für Bücher. Seit 1537 ist ein Verleger verpflichtet, hier von jeder Veröffentlichung ein oder zwei Exemplare zu hinterlegen. Diese Verpflichtung wurde von 1790 bis 1794 im Sinne der Französische Revolution diese Verpflichtungen aufzuheben. Seit 1925 in Frankreich neben den Verlagen die Buchdrucker verpflichtet, ihre Bücher abzulegen.
Vereinigtes Königreich
Für Werke, die in der . veröffentlicht wurden Vereinigtes Königreich und der Irische Republik die gesetzliche Kaution verbleibt bei der Britische Bibliothek. Darüber hinaus gibt es fünf Universitätsbibliotheken, an die Verlage auf Anfrage ein Exemplar ihrer Publikation senden müssen:
- Das Bodleian-Bibliothek in Oxford
- Das Universitätsbibliothek Cambridge in Cambridge
- Das Nationalbibliothek von Schottland in Edinburgh
- Das Nationalbibliothek von Wales in Aberystwyth
- Das Bibliothek des Trinity College von der Universität Dublin
Freiwillige Einzahlung
Die Niederlande eine freiwillige Einzahlung hat, die Hinterlegung niederländischer Veröffentlichungen, eine der Aufgaben der Königliche Bibliothek (Nationalbibliothek der Niederlande) zu Den Haag.
Graue Literatur
Nicht amtlich registrierte Dokumente fehlen a ISBN oder ISSN. Diese Dokumente (Berichte, Merkblätter usw.) graue Literatur. Um diese Informationen nicht zu verlieren, halten Sie Universitätsbibliotheken, Andere wissenschaftliche Bibliotheken, Archive und Spezialbibliotheken an gezieltem Sammeln beteiligt und Freischalten von diesem dokumentarische Informationen.
Berühmte Depotbibliotheken
- das Kongressbibliothek im Washington, D.C in dem Vereinigte Staaten
- die Bibliothek des Smithsonian-Institut am gleichen Ort
- das Britische Bibliothek im London in dem Vereinigtes Königreich
- das Nationalbibliothek von Frankreich zu Paris im Frankreich.
Externe Links
Vorschriften
Depotzentren
- Königliche Bibliothek in Den Haag
- Technische Universität Delft
- Wageningen UR . Bibliothek
- Friesisches Geschichts- und Literaturmuseum
- Nationalbibliothek von Aruba
- Königliche Bibliothek von Belgien
- Kongressbibliothek
- Britische Bibliothek - für Großbritannien und Irland
- Nationalbibliothek von Frankreich
Nationalbibliographie Online
- Kataloge und digitale Ressourcen der Koninklijke Bibliotheek (NL)
- Katalog TU Delft[toter Link]
- Katalog Wageningen UR Bibliotheek Bibliothek
- Kongressbibliothek
- Britische Bibliothek
- Gallica - Nationalbibliothek von Frankreich