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Depotplicht

Einzahlungspflicht ist ein legal regelmäßige Hinterlegungs- oder Aufbewahrungspflicht aller of EingetragenUnterlagen in einem Land.

Die Anzahlung ist so angeordnet, dass:

  • es gibt eine Speicherung von (schriftlich oder anderweitig) aufgezeichneter Kultur und Wissensproduktion
  • einer Archiv ist dafür Urheberrechte © bestimmen können
  • die Dokumente werden zentral erfasst
  • (obligatorisch) die Regierung hat ein Mittel, um Zensur pflegen zu können.

Zur Umsetzung einer Einlagenpflicht legen die Regierungen eine Nationalbibliothek auf.

Formen

Es gibt zwei Formen:

  • eine obligatorische Anzahlung
  • eine freiwillige Einzahlung.

Pflichteinzahlung

Belgien

Seit dem 1. Januar 1966 war jeder Verleger in Belgien verpflichtet, von jedem Buch ein Exemplar zu hinterlegen. Seit dem 1. April 2008 besteht die Einzahlungspflicht von Belgien erneuert. Von allen nicht periodischen Veröffentlichungen (Bücher und Broschüren) müssen ab sofort nicht mehr ein, sondern zwei Exemplare beim Königliche Bibliothek von Belgien. Bis dahin war eine Kopie erforderlich. In der Regel wurden jedoch bereits zwei Exemplare geliefert, so dass die Bibliothek bei Bedarf eines in ihren öffentlichen Bestand aufnehmen konnte. Auch der belgische Verlag ist verpflichtet nachhaltig vorne oder hinten im Buch a Einzahlungsnummer bewerben. In gedruckter Form sind die Dokumente in der Belgische Bibliographie.

Frankreich

Frankreich ist der Erfinder des Pflichtexemplars für Bücher. Seit 1537 ist ein Verleger verpflichtet, hier von jeder Veröffentlichung ein oder zwei Exemplare zu hinterlegen. Diese Verpflichtung wurde von 1790 bis 1794 im Sinne der Französische Revolution diese Verpflichtungen aufzuheben. Seit 1925 in Frankreich neben den Verlagen die Buchdrucker verpflichtet, ihre Bücher abzulegen.

Vereinigtes Königreich

Für Werke, die in der . veröffentlicht wurden Vereinigtes Königreich und der Irische Republik die gesetzliche Kaution verbleibt bei der Britische Bibliothek. Darüber hinaus gibt es fünf Universitätsbibliotheken, an die Verlage auf Anfrage ein Exemplar ihrer Publikation senden müssen:

Freiwillige Einzahlung

Die Niederlande eine freiwillige Einzahlung hat, die Hinterlegung niederländischer Veröffentlichungen, eine der Aufgaben der Königliche Bibliothek (Nationalbibliothek der Niederlande) zu Den Haag.

Graue Literatur

Nicht amtlich registrierte Dokumente fehlen a ISBN oder ISSN. Diese Dokumente (Berichte, Merkblätter usw.) graue Literatur. Um diese Informationen nicht zu verlieren, halten Sie Universitätsbibliotheken, Andere wissenschaftliche Bibliotheken, Archive und Spezialbibliotheken an gezieltem Sammeln beteiligt und Freischalten von diesem dokumentarische Informationen.

Berühmte Depotbibliotheken

Externe Links

Vorschriften

Depotzentren

Nationalbibliographie Online

Nationale Dokumentenregistrierungsbehörden