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Deskundigenbericht

EIN Gutachten oder Gutachten ist ein Gutachten in einem Gerichtsverfahren, wenn das Gericht selbst nicht über die Sachkenntnis verfügt, um einen bestimmten Aspekt eines eingereichten Verfahrens zu beurteilen.

In diesem Fall kann das Gericht einen Sachverständigen bestellen, zum Beispiel a Arzt von denen eine Meinung zum Grad der Behinderung oder ein Ergotherapeut von denen um eine Meinung über die mögliche Möglichkeit der Durchführung angepasster Arbeiten gebeten wird.

Der Richter, der ein Sachverständigengutachten wünscht, gibt in der Regel beiden Verfahrensparteien die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie einen oder drei Sachverständige bestellen lassen wollen und ob sie die Bestellung eines bestimmten Sachverständigen bevorzugen.

Das Gericht bestimmt auch, welche Partei (vorläufig) die Kosten des/der beauftragten Sachverständigen(s) zu tragen hat; ggf. können beide Parteien beauftragt werden, jeweils die Hälfte der Kosten vorzuschussen.Es ist üblich, dass ein Sachverständiger die Kosten der Beratung vorab abschätzt und vor Beginn seiner Tätigkeit von der Partei verlangt, eine Kaution bezahlen.

Die im Endurteil vom Richter angefochtene Partei trägt in der Regel auch die endgültigen Kosten des Gutachtens.

Zuordnungskriterium

Grundsätzlich beantragt das Gericht ein vorläufiges Gutachten Bitte sofern der Antrag relevant ist (einschlägig und hinreichend konkret und es sich tatsächlich um Tatsachen handelt, die mit der gewünschten Sachverständigenprüfung nachgewiesen werden können. Der Antrag kann jedoch gestellt werden can ausdarauf hingewiesen, wenn es mit a kollidieren würde guter Prozess, die Befugnis dazu missbraucht wird der Antragsteller bei der Zuweisung unzureichendes Interesse oder wenn der Antrag auf einen anderen Einwand zurückgeht, den das Gericht als schwerwiegend erachtet.

Gesetzgebung

Die Niederlande

  • Das Gericht wird sich vorab mit den Parteien über die Abtretung beraten, ohne an deren Wünsche gebunden zu sein. Er muss sich jedoch auf den Umfang des Rechtsstreits der Parteien beschränken. Artikel 24 Rv des Niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) sieht vor, dass das Gericht den Fall untersucht und auf der Grundlage des Anspruchs, Antrags oder der Verteidigung der Parteien entscheidet, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Der Richter muss sich daher innerhalb der Grenzen seines von den Parteien gezogenen Rechtsstreits bewegen.
  • Artikel 194 DCCP sieht vor, dass das Gericht auf Antrag einer Partei oder von sich aus ein Gutachten oder eine Sachverständigenanhörung anordnen kann. Das Urteil nennt die Punkte, zu denen das Gutachten von Sachverständigen angefordert wird.
  • Darüber hinaus sollte er sich nicht zu Tatsachen beraten lassen, die ihm im Sinne von Art. 149 Absatz 1 DCCP darf keinen Nachweis verlangen.
  • Ein Sachverständiger muss die geltenden the Verhaltenskodex für Rechtsexperten.

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