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Dienstleistungsrichtlinie | ||||
| Zitattitel | Dienstleistungsrichtlinie | |||
| Titel | Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt | |||
| Schematyp | Richtlinie | |||
| Umfang | ||||
| Status | Gültig | |||
| Basis | Kunst. 53(2) und 62 AEUV | |||
| Zulassung und Inkrafttreten | ||||
| Eingereicht am | 6. Februar 2004 von Europäische Kommission | |||
| Adoptiert von | Europäisches Parlament am 16. Februar 2006 und 16. November 2006;Rat am 24. Juli 2006 und 11. Dezember 2006 | |||
| Angemeldet | 12. Dezember 2006 | |||
| Veröffentlicht auf | 27. Dezember 2006 | |||
| Veröffentlicht in | PbEU 2006, L 376/36 | |||
| In Kraft getreten am | 28. Dezember 2006 | |||
| Geschichte | ||||
| Änderungen | Externe Liste | |||
| Online lesen | ||||
| Dienstleistungsrichtlinie | ||||
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Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, besser bekannt als die Dienstleistungsrichtlinie, Spitzname the BolkesteinRichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ihren Dienstleistungsmarkt zugunsten von Anbietern in anderen Mitgliedstaaten zu liberalisieren.
Die Richtlinie wäre insbesondere für mittlere und kleine Unternehmen eine Verbesserung. Nach dieser Richtlinie dürfen Unternehmer in anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Anforderungen für beispielsweise Diplome und Zertifikate erhalten. Diese Richtlinie war jedoch nur ein Kommissionsvorschlag, der an das Europäische Parlament und den Ministerrat gerichtet war. Sie würden dies noch vor Inkrafttreten dieser Maßnahme ändern.
Es gab jedoch zwei Probleme mit dem Vorschlag der Kommission, die Gewerkschaften, das Parlament und einige Minister beleidigten. Erstens gab es die sofortige Liberalisierung aller Dienste, einschließlich sensibler sozialer Dienste. In Belgien könnte dann beispielsweise ein polnisches Krankenhaus eröffnet werden. Zweitens gab es das Herkunftslandprinzip. Die Vorschriften des Herkunftslandes sind zu beachten. Im Beispiel des polnischen Krankenhauses sind daher die polnischen Vorschriften zu beachten. Letztlich wurden Sozialleistungen aus der Richtlinie gestrichen und das Herkunftslandprinzip umgekehrt. Die geänderte Richtlinie wurde am 16. Februar 2006 von der Europäisches Parlament mit 391 zu 213 Stimmen angenommen.