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Drukpersmisdrijf

In dem Belgisches Recht ist ein Pressevergehen (Französisch: delit de presse) ein Kriminalität, wobei jemand durch eine öffentliche Veröffentlichung de Recht einen Dritten verletzt oder ihnen Schaden zufügt.

Bedarf

  1. Es muss eine Meinungsäußerung sein. Pressedelikte, die ohne Meinungsäußerung durch die Presse begangen werden – zum Beispiel Publikationsdelikte, Werbung für sexuelle Dienste oder Druckdelikte (Unterlassung eines Rechts auf Gegendarstellung) – sind keine Pressedelikte.
  2. Äußerung muss strafbar sein (Verleumdung, Verleumdung, Beleidigung,...)
  3. Die Straftat muss mit einer Druckmaschine begangen werden, daher ist eine Schrift erforderlich. Nach einem evolutionären Interpretation wäre auch hier Radio, Fernsehen,… aber dies wurde (noch) nicht vom Kassationshof akzeptiert, außer einmal in Reaktion auf die Berichtsserie „The New Order“ der damaligen BRT, in dem ein Journalist wegen Verleumdung und Verleumdung angeklagt wurde. Dies wurde damals ausnahmsweise akzeptiert, weil das Programm mit der Veröffentlichung eines Buches verbunden war (ein unteilbares Ganzes bildete).
  4. Die Veröffentlichung muss eine tatsächliche Publizität aufweisen. Das Werk muss daher eine bestimmte Verteilung haben.

Auswirkungen

Es Kassationsgericht interpretiert diesen Begriff sehr eng, so dass er noch sehr wenige Straftaten erfasst. Auf diese Weise will man das teure und umständliche Verfahren vor dem Schwurgericht vermeiden. Das bedeutet auch, dass kaum Pressedelikte strafrechtlich verfolgt werden und Journalisten kaum strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
1999 wurde die Belgische Verfassung geändert, um "durch Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit motivierte Presseverbrechen" aus der Zuständigkeit des Gerichtshofs zu entfernen. Auf diese Weise soll der Immunität ein Ende gesetzt werden, die durch den Verzicht auf das schwere Assize-Verfahren geschaffen wurde. Diese Verbrechen kommen jetzt vor dem Justizvollzugsgericht.

  • Ehrenhafte Behandlung (bestimmte Entscheidungen, wie das Schließen der Türen, können nur einstimmig getroffen werden, ohne Handschellen vor dem Gericht erscheinen,...)
  • Es gibt kein vorläufige Gewahrsam möglich
  • Kaskadierende Verantwortung: Dies gilt sowohl für die strafrechtliche als auch für die zivilrechtliche Haftung
  • Bei einigen Pressedelikten ist eine kürzere Begrenzungszeitraum bereitstellen

Dieses Regime entspricht weitgehend dem von politische Verbrechen.

Literatur

  • Charles Laurent, Etudes sur les délits de presse, 1871 (Nachdruck 2009)
  • Bram Delbecke, Der lange Schatten der Verfassunggebenden Versammlung. Presserecht und Pressekriminalität in Belgien (1831-1914), 2012, ISBN 9789038218694