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ELINCS

ELINCS ist die Abkürzung für Eeuropäisch LIst von Neinautorisiert Chalb soSubstanzen (Europäische Liste offengelegter Chemikalien).

Diese Liste enthält alle Chemikalien, die von der Industrie in der Europäische Union wurden nach dem 18. September 1981 hergestellt oder importiert. Das sind insgesamt mehr als 3000 Stoffe.

Stoffe, die vor diesem Datum vom 18. September 1981 bereits verwendet oder hergestellt wurden, werden als „Altstoffe“ bezeichnet. Diese sind auf einer anderen Liste, die EINECS (Eeuropäisch IMInventar von Evorhanden CKommerzielle Chemikalie soSubstanzen).

Jeder Stoff auf der ELINCS-Liste hat eine eindeutige Identifikationsnummer, beginnend mit der Nummer 4..- (zur Unterscheidung von anderen EU-Nummern wie z EINECS-Nummer beginnend mit 2..- oder 3..- , und die NLP-NoLongerPolymers, beginnend mit einer 5..-)

Das 'N' von benachrichtigt bezeichnet die Verpflichtung des Herstellers oder Importeurs einer solchen Chemikalie, eine „Mitteilung“ (Benachrichtigung) an die zuständige Behörde zu übermitteln; Dieser Hinweis enthält unter anderem alle verfügbaren Informationen über die zu erwartenden unmittelbaren oder zukünftigen Gefahren dieses Stoffes für Mensch und Umwelt. Auf Grundlage dieser Mitteilung kann die zuständige Behörde dann entscheiden, dass der Stoff nicht in Verkehr gebracht werden darf. Diese Verpflichtung wurde 1981 von der Europäische Kommission und galt nicht für die Altstoffe, daher die Unterscheidung zwischen den beiden Listen (EINECS und ELINCS). Die NLP wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt und diese Stoffe, die nach der 1981 geltenden Polymerdefinition noch als Polymer verwechselt wurden, aber nach der Überarbeitung dieser Definition plötzlich nicht mehr als Polymer angesehen wurden. Da sie jedoch nicht auf dem EINECS Liste, sie sind nicht in dieser Liste eingetragen und grundsätzlich meldepflichtig. Die zuständigen Behörden haben jedoch vereinbart, diesbezüglich keine Maßnahmen zu verlangen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie 1981 auf dem europäischen Markt waren.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, eine neue Verordnung einzuführen, die diese Unterscheidung zwischen "bestehenden" und "neuen" Stoffen aufhebt: ERREICHENSystem (RAnmeldung, EBewertung und einBevollmächtigung von CHemicals). Am 29. Oktober 2003 hat die Kommission den Entwurf der REACH-Verordnung angenommen; REACH wird schrittweise ab dem 1. Juni 2007 in Kraft treten.

Siehe auch

EG-Nummer

Externe Links