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EIN Elektriker ist ein Mechaniker von elektrische Systeme. Die Ausübung dieses Berufes besteht im Bau und Unterhalt der Infrastruktur für die Stromversorgung benötigt.
Vorbildung
Um in den Niederlanden als kompetente Person bezeichnet zu werden, benötigen Sie mindestens eine elektrotechnische Ausbildung auf MBO-2-Niveau. Um Tätigkeiten völlig selbstständig (ohne Aufsicht) ausführen zu können, ist ein MBO-4-Niveau erforderlich. Auf europäischer Ebene sind dies EQF-2 und EQF-4.[1]
In Flandern ist man Elektriker nach abgeschlossenem Forschungsbereich in dem technische Sekundarschulbildung (ÜNB) oder berufliche Sekundarschulbildung (BSO). Auch durch die Lehrvertrag oder berufsbegleitende Sekundarschulbildung (DBSO) kann man das Handwerk erlernen. Der Beruf darf erst nach einer dieser anerkannten Ausbildungen ausgeübt werden.
Ein Elektriker mit zusätzlicher Berufsausbildung kann Elektroinstallateur zu erwähnen.
Siehe auch
- Elektroingenieur
- Cécile Biéler-Butticaz, die erste Schweizer Elektrikerin
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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