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Erfverbond

EIN Erbschaftsvertrag, Erbvertrag oder erbliche Vereinigung ist ein Zustimmung in denen hochadlige Familien vorsehen, dass bei Aussterben eines Familienzweigs deren Besitz in den Erbenkreis der Vertragsparteien vererbt und nicht an Dritte übergehen kann. Ein bekanntes Beispiel ist die Erneuerte Nassauischer Erbverein von 1783, der 1890 das arrangierte Luxemburg an den Herzog von Nassau. Auch der Ernestiner einen solchen Bund geschlossen.