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Ex nunc

Ex-Nunca ist ein Latein Begriff verwendet in der Rechtsprechung, und bedeutet so viel wie "aus der Gegenwart" (wie die Situation jetzt ist). Wenn der Richter die aktuelle Situation bei der Überprüfung eines Widerspruchsbescheid handelt es sich um eine erneute Prüfung ex nunc, so prüft der Richter die aktuellen Umstände. Der Gesetzgeber bestimmt, wann der Richter ex nunc prüfen muss. Im Einwanderungsrecht zum Beispiel überdenkt der Richter ex nunc.