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Ex tunc

ex tunc ist ein Latein Begriff verwendet in der Rechtsprechung und bedeutet so viel wie: aus der Vergangenheit (so war die Situation damals).

Berücksichtigt der Richter bei der Prüfung eines Widerspruchsbescheides die aktuelle Situation, handelt es sich um eine erneute Prüfung ex nunc, so betrachtet der Richter den aktuellen Sachverhalt. Beurteilt der Richter nach der Situation, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestand, so ist dies ex tunc. Der Gesetzgeber bestimmt, wann der Richter ex nunc oder ex tunc prüfen muss.