WikiDer > Fons honorum

Fons honorum

Fons honorum (lateinisch: "Quelle des Prestiges") ist ein Begriff, der in Verfassungsrecht, es Adel und der Recht auf Bestellung wird verwendet, um anzugeben, wer berechtigt ist, soziale Ehren zu schaffen und zu verleihen.

Die Frage, ob eine Bestellung legitim ist Ritterschaft oder ein Pseudo-Reihenfolge ist verwandt mit dem fons honorum (siehe: regelmäßiges Privileg). Souverän Fürsten und Regierungen sind unter Ausschluss aller anderen diejenigen, die gesellschaftliche Ehren und Ehrungen schaffen. Adel, Ehrentitel und Ritterorden sind somit mit einem solchen "fons honorum" verbunden. Das kann ein vor langer Zeit abgedankter oder abgesetzter König sein und auch das Oberhaupt eines zur Zeit des Wiener Kongress 1815 eine regierende Familie sein. Die meisten Regierungen erkennen das Recht der Oberhäupter dieser Familien an, Titel und Orden innerhalb ihres eigenen Familienkreises zu verleihen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel. Das Bundesrepublik Deutschland, Heimat von 26 dieser Fürstenfamilien, hat keinen Adel mehr und das deutsche Recht kennt keine Dekrete, in denen das Oberhaupt eines solchen Hauses einen Titel oder ein Prädikat vergibt oder gar entzieht.

Ein Beispiel für einen Monarchen, der mit seinem fons honorum einen neuen Orden gründete, ist der 1947 abgesetzte rumänische König. Michael. Dadurch entstand ein neuer "Malteserorden", der sogenannte "Souveräner Orden des Heiligen Johannes von Jerusalem". Die einzige Ähnlichkeit mit den alten Malteserorden, vollständig der Souveräne Militär-Hospitalier-Orden des Heiligen Johannes von Jerusalem, von Rhodos und von Malta, betrifft den Namen. Ein hervorstechendes Detail ist, dass die Großmeister des ursprünglichen Malteserordens hat den Rang eines Staatsoberhauptes und kann daher selbst als fons honorum fungieren. Ein weiteres Beispiel betrifft den im Exil lebenden und verarmten Ex-König von Jugoslawien. Nach seiner Pensionierung leitete und erteilte er eine Reihe von Orden.