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Frau legis ist einer von den Hoher rat[1] im Steuerrecht eingeführtes Konzept, dasRechtsmissbrauch“ verbietet. Dies ist bei Konstruktionen der Fall, die der Steuerersparnis dienen sollen, keine weitere außersteuerliche Bedeutung haben und dem Zweck und Sinn des Gesetzes zuwiderlaufen.
In dem AWR das mittlerweile fast veraltete Kapitel VI ist noch enthalten, das sich mit den sogenannten Richtungsabgabe[2]. Das in diesen Gesetzen beschriebene Verfahren, bei dem der Inspektor die Erlaubnis des Staatssekretär für Finanzen ist fast vollständig in Vergessenheit geraten, weil die in der Rechtsprechung entwickelte „fraus legis“ eine vollwertige Alternative zur Vermeidung von Fehlkonstruktionen darstellt.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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