WikiDer > Friedrich Meilic

Friedrich Meili
Friedrich Meilic
Friedrich Meilic
Allgemeine Information
GeborenHinwil, 2. April1848
VerstorbenZürich, 15. Januar1914
Staatsangehörigkeitschweizerisch
LandFlagge der Schweiz Schweiz
BerufRechtsanwalt, Professor
Andere
ReligionProtestantismus
Portal  Portalsymbol  Schweiz

Friedrich Meilic (Hinwil, 2. April1848 - Zürich, 15. Januar1914) war ein schweizerischAnwalt und Professor.

Biografie

Friedrich Meili am Ende seines Lebens.

Friedrich Meili war Sohn eines Schreibers und Rechtsanwalts. Er hat Jura studiert Zürich, Leipzig, Berlin und Jenawo er 1870 promovierte. 1872 ließ er sich in Zürich als Anwalt.

1880 wurde er Meili-Lehrer an der Universität Zürich, wo er Internationales Privatrecht, Verkehrsrecht und Rechtsvergleichung lehrte. 1885 wurde er durch besondere Ernennung zum Professor und 1895 zum Professor ernannt. Seitdem lehrt er auch Schweizerisches und Zürcher Privatrecht sowie Schweizer Insolvenzrecht. Ab 1904 lehrte er nur noch Internationales Privatrecht.

Von 1905 bis 1912 war er Präsident des Kassationsgerichts des Kantons Zürich. Ab 1907 war er Mitglied des Schiedsgerichts beim Zentralen Dienst für den internationalen Eisenbahnverkehr in . Bern, einer zwischenstaatlichen Organisation, die 1890 von einigen europäischen Ländern gegründet wurde. Er war auch mehrmals Repräsentant der of Bundesrat auf der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und auch auf der internationalen Luftfahrtkonferenz in Paris im Jahr 1910.

Meili war Pionier im Telekommunikationsrecht (Telegrafie- und Telefonrecht) und Haftungsrecht im Straßen- und Luftverkehr. Zu seinen rund 150 Veröffentlichungen zählen juristische Beiträge zu damals wenig diskutierten Rechtsgebieten wie Verkehrs-, Industrie- und Markenrecht. Daneben verfasste er mehrere, meist praxisbezogene Werke und Handbücher zum Völkerrecht, die ihm jedoch später keine Anerkennung einbrachten.

Außerdem war er Mitglied des Fachausschusses für die Ausarbeitung des Schweizerisches Zivilgesetzbuch und hat auch zu mehreren juristischen Zeitschriften beigetragen. Er ernannte den ersten Schweizer Anwalt Emilie Kempin-Spyric als Angestellte in seiner Anwaltskanzlei, aber später als Dekanin gab sie ihr keine Erlaubnis, eine Doktorarbeit zu schreiben.

Arbeiten

  • Das Telegraphenrecht (1871)
  • Das Telefonrecht (1885)
  • Die Prinzipien des sehweizerischen Patentgesetzes (1890)
  • Die Kodifikation des internationalen Zivil- und Handelsrechts (1891)
  • Geschichte und System des Internationalen Privatrechts im Grundriss (1892)
  • Die neuen Aufgaben der modernen Jurisprudenz (1892)
  • Die Gesetzgebung und das Rechtstudium der Neuzeit (1894)
  • Institutionen der verglechenden Rechtswissenschaft (1898)
  • Die Kodifikation des Schweizerischen Privat- und Strafrechts (1901)
  • Das Internationale Zivil- und Handelsrecht auf Grund der Theorie, Gesetzgebung und Praxis, I und II (1902)
  • Das Internationale Zivilprozessrecht auf Grund der Theorie, Gesetzgebung und Praxis (1906)
  • Moderne Staatsverträge über das Internationale Konkursrecht (1907)
  • Die Kodifikation des Automobilrechts (1907)
  • Bartolus als Haupt der ersten Schule des internationalen Strafrechts (1908)
  • Die drahtlose Telegraphie im internen Recht und Völkerrecht (1908)
  • Das Luftschiff im internen Recht und Völkerrecht (1908)
  • Johann Caspar Bluntschli und seine Bedeutung für die moderne Rechtswissenschaft (1908)
  • Lehrbuch für Internationales Wettbewerbsrecht Kon (1909)
  • Das Internationale Privat- und Zivilprozessrecht auf Grund der Haager Konventionen (1911, zusammen mit Arthur Mameloko)
Siehe die Kategorie Friedrich Meilic von Wikimedia Commons für Mediendateien zu diesem Thema.