WikiDer > Toleranzpolitik
Toleranzpolitik ist die Politik eines Leitungsgremiums, Verstöße gegen ein bestimmtes Gesetz nicht zu verfolgen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet, Toleranzpolitik kann sich aus der Unfähigkeit der Vollzugsbehörden ergeben, bestimmte Gesetze durchzusetzen, kann aber auch eine bewusste Entscheidung sein, wenn ein Gesetz oder dessen Durchsetzung als nicht sinnvoll erachtet wird, während eine Änderung oder Aufhebung des betreffenden Gesetzes ist politisch zu sensibel.
Toleranz kann aktiv, passiv oder selektiv sein. Die aktive oder ausdrückliche Duldung wird in einem Duldungsbeschluss festgelegt, in dem sich der Bürger inhaltlich über zulässiges Verhalten informieren kann. Ist der Erlass eines Duldungsdekrets noch nicht möglich, ist eine behördliche Duldung möglich. Bei passiver oder stillschweigender Duldung ist der Verwaltungsbehörde ein Verstoß bekannt, ergreift jedoch keine Maßnahmen und ergreift keine Vollstreckungsmaßnahmen. Selektive Toleranz findet nur auf operativer Ebene statt, was den Durchsetzungsbehörden Raum gibt, effektiver gegen störendes Verhalten vorzugehen. Die Vermeidung von unerwünschtem Verhalten und die Minimierung von Umweltbelastungen sind dabei die Hauptmotivationen.
sanfte Drogenpolitik
Es Drogenpolitik in den Niederlanden ist ein bekanntes Beispiel für eine Toleranzpolitik. Formell ist jeder, der Drogen in beliebiger Menge besitzt, strafbar, aber die Polizei (und Strafverfolgung) wirkt nicht gegen den Handel mit weichen Drogen, der in bestehenden Cafés und bei Besitz einer kleinen Menge für den persönlichen Gebrauch (maximal 5 Gramm) bei hash oder Gras. Für Coffeeshops wird eine Handelsmenge von maximal 500 Gramm toleriert, bei Zuwiderhandlung kann der Fall geschlossen werden. Auf diese Weise versucht man eine Trennung zwischen dem Handel in Sanft- und harte Drogen und so weiche Drogen so weit wie möglich aus der Kriminalität herauszuhalten. Ein unvermeidbares Problem ist die Belieferung von Handelspartnern über die sogenannte „Hintertür“. Der Besitz von maximal drei bis fünf Hanfpflanzen im Garten wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, diese Pflanzen können aber auch beschlagnahmt werden.[1] In der Praxis wird, wenn jemand freiwillig auf die oben genannten Nutzungsmengen verzichtet, in der Praxis keine Strafverfolgung eingeleitet. Wird die Polizei zur Beschlagnahme gezwungen, weil der Besitzer sich weigert, sich freiwillig zu ergeben, wird die Staatsanwaltschaft oft ein Verfahren einleiten, unabhängig von der Höhe.[2]
Eine Trendwende in der Toleranzpolitik ist zu erkennen, die Zahl der Coffeeshops sank von 884 im Jahr 1999 auf 666 im Jahr 2009, auf 573 im Jahr 2016.[3] Es gibt 101 Gemeinden mit Coffeeshops und 105 Gemeinden, die einen Laden noch tolerieren. In 4 Gemeinden gibt es kein Geschäft, aber es würde in die Politik passen. Mehr als zwei Drittel der Kommunen nutzen a Null-Toleranz-Politik. Fast ein Viertel hat eine maximale Politik.[4]
Es Trimbos-Institut stellt fest, dass der Preis des holländischen Grases zwischen 2006 und 2009 um 2 Euro pro Gramm gestiegen ist. Die stärkste Variante ist ebenfalls im Preis gestiegen. Dies könnte an der möglichen Intensivierung der Untersuchung des Cannabisanbaus liegen.
Öffentlicher Rausch
Ein weiteres bekanntes Beispiel für eine Politik der Toleranz ist der Umgang mit öffentlichen Trunkenheit durch Polizeibeamte. Obwohl es sich um eine Straftat handelt, erfolgt die Vollstreckung nur bei Ruhestörung, Belästigung und/oder Gefährdung der Umwelt. Es ist üblich, eine betrunkene Person nach Hause zu rufen, anstatt zu sprechen. Gleiches gilt für Personen, die unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren.[Quelle?]
Siehe auch
- Null-Toleranz-Richtlinie, das Gegenteil einer Toleranzpolitik
- Artikel 5 Verfahren