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Gerard Wiarda
Gerard Wiarda
Gerard Wiarda (links) überreicht Fernsehpreis Milo Anstadt (1960)
Gerard Johannes Wiarda
Geboren4. September1906 (Amsterdam)
Verstorben12. Juni1988 (Den Haag)
StaatsangehörigkeitFlagge der Niederlande Niederländisch
Alma MaterUniversität Amsterdam
PartnerSandra Moltzer
Funktionen
1981–1985Präsident der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
1966–1981Richter am Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
1974–1976Präsident der Benelux-Gerichtshof
1972–1976Präsident der Oberster Gerichtshof der Niederlande
1968–1972Vizepräsident der Oberster Gerichtshof der Niederlande
1950–1968Stadtrat im Oberster Gerichtshof der Niederlande
1944–1947Richter am Gericht von Amsterdam
Liste der Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Niederlande
Liste der Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Gerard Johannes Wiarda (Amsterdam, 4. September1906Den Haag, 12. Juni1988) war ein NiederländischAnwalt. Er spezialisierte sich auf die Verwaltungsrecht. Seine Veröffentlichungen hatten eine zivilrechtliche Perspektive und beschäftigten sich mit der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht. Er zog auch oft Parallelen zum Zivilrecht.

Werdegang

Gerardus Johannes Wiarda wurde am 4. September 1906 in einer protestantischen Familie geboren. Sein Vater war Richter. Er besuchte das Barlaeus-Gymnasium in seiner Heimatstadt. 1924 begann er ein Jurastudium an der Stadtverwaltung der Universität Amsterdam. 1929 schloss er sein Studium ab. Im Jahr darauf begann er als Rechtsanwalt zu arbeiten. Er war nur knapp zwei Jahre lang Anwalt, rückblickend betrachtete er sich nicht als guten Anwalt. Wiarda war ein bescheidener Mann, der auch vor Selbstkritik nicht zurückschreckte. Das Richteramt stand ihm jedoch besser. Und so begann seine Laufbahn in der Justiz 1932 als Sekretär der Beschwerdekammer für direkte Steuern in Amsterdam. 1934 wurde er – ebenfalls in Amsterdam – stellvertretender Richter. Ende der 1930er Jahre löste er einen erkrankten Jugendrichter ab, wodurch er viel mehr Zeit als stellvertretender Richter verbrachte. 1944 - während des Krieges - wurde er Richter. Wiarda erlebte die Jugendgerichtsbarkeit als emotional schwer. In dieser Zeit vertiefte er sich auch in die Jansenismus, Port Royal und Blaise Pascal was sein späteres Werk weiter beeinflussen sollte. Er war auch Untersuchungsrichter im Strafverfahren gegen den Meisterfälscher Han van Meegeren.

1939 Promotion Wiarda bei Paul Schöltencum laude auf der TheseVereinbarungen mit Regierungen, in dem er einige Gedanken entfaltete, die später zur Entwicklung des Verwaltungsrechts in den Niederlanden und auch zur Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften beigetragen haben. Dabei bezog er sich oft auf das Zivilrecht. Das verlieh dem Verwaltungsrecht etwas Eigenes, etwas Einzigartiges. Der Stil der Dissertation ist ruhig, ohne Polemik oder andere Stilmittel, die der Dissertation eine eigene Originalität verleihen. Dieser Stil ist charakteristisch für einige seiner anderen Veröffentlichungen. Diskussionen über theoretische Grundlagen oder über Form mochte er daher nicht, wenn man dennoch zum gleichen Ergebnis gelangte. Die Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht, die er in seiner Dissertation behandelt, ist ein wiederkehrendes Thema in seinen Publikationen.

1947 wurde er zum Professor berufen Verwaltungsrecht zum Universität Utrecht. Er hat das Amt mit Grund angenommen Die Wissenschaft des Verwaltungsrechts und das Spannungsverhältnis zwischen Autorität und Gerechtigkeit. Seine Karriere als Professor sollte nur von kurzer Dauer sein und er fühlte sich an der Universität Utrecht nie ganz zu Hause. Das lag zum einen daran, dass er sich in einer Vorstandsposition als zu unerfahren ansah, zum anderen aber auch daran, dass er sich als Generalist sah und nicht als jemand, der sich hauptsächlich auf ein Rechtsgebiet konzentriert.

1950 wurde er zum Stadtrat in der Oberster Gerichtshof der Niederlande wo nach dem Zweiter Weltkrieg infolge der Reinigung Stellen entstanden. Während seiner Mitgliedschaft am Obersten Gerichtshof war er als Direktor tätig, unter anderem bei der Depotbank-Stiftung zu Paris (in engem Zusammenhang mit dem Institut Neerlandais). 1952 veröffentlichte er die Vorabberatung allgemeine Grundsätze guter Regierungsführung für die Vereinigung für Verwaltungsrecht. Diese Vorabberatung spielte eine wichtige Rolle bei der weiteren Ausarbeitung des allgemeine Grundsätze guter Regierungsführung.

Seine wichtigste Arbeit ist die AufsatzDrei Arten von Rechtsfindungen aus dem Jahr 1962, das später - unabhängig herausgegeben - jahrzehntelang zur Standardliteratur aller niederländischen Jurastudenten gehören sollte. Drei Arten von Rechtsfindungen bearbeitet ein Werk seines Lehrers Scholten, nämlichten Allgemeiner Teil der Asser-Reihe. Wiardas Denkweise wurde nach seinen eigenen Worten auch von Meijers beeinflusst, dessen Ideen er durch F.J. der junge. Vor allem aber blieb er ein Anhänger der Ansichten seines Lehrers. Im Drei Arten von Rechtsfindungen er stützt die drei Typen auf eine Gleichung von Montesquieu.

Von 1972 bis 1976 war Wiarda Präsident des Obersten Gerichtshofs der Niederlande. Darüber hinaus war er von der Gründung 1974 bis zu seiner Pensionierung 1976 Vorsitzender des Benelux-Gerichtshof. Nach seiner Pensionierung wurde er erst richtig aktiv im Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, in dem er seit 1966 als niederländischer Vertreter tätig war und dessen Präsident er von 1981 bis 1985 war. Bei seiner Pensionierung als Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war er Großkreuzritter des Ordens von Oranien-Nassau. Danach, während des Studienjahres 1986-1987, hatte er eine Stiftungsprofessur am Tinbergen-Lehrstuhl an der Erasmus-Universität Rotterdam. Er hat dieses Amt mit gutem Grund angenommen Gerichtliche Sorgfalt und richterliche Zurückhaltung bei der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Er starb am 12. Juni 1988 in Den Haag.

Persönlich

1932 heiratete er Sandra Moltzer (1908-2009), Tochter eines remonstranten Pfarrers, ebenfalls Juristin, die sich später für die Entwicklung der Armutsbekämpfung und der sozialen Bewegung engagierte. Sie hatten vier Kinder.

Seit 1961 besaß er einen kleinen Bauernhof in der Woll Biene Winterswijk. Das hat er in seinem Nachruf keine seiner Auszeichnungen durfte aufgeführt werden.

Publikationen (Auswahl)

  • Drei Arten von Rechtsfindungen (1963, später übernommen von T. Koopmans).
  • allgemeine Grundsätze guter Regierungsführung (1952, vorläufige Beratung).
  • Vereinbarungen mit Regierungen (1939).

Verweise

  • T. Koopmans (2014). G. J. Wiarda - Die gelassene Balance-Künstlerin, in: Juristenportraits, S. 13 bis 27
  • R.J.Q. Holz Schuh (2004). G. J. Wiarda (1906-1988), in: 16 Juristen und ihre philosophische Inspiration, S.183 bis 194
  • Huib Drion, "KNAW-Lebensbericht" (1988)
  • P. J. van Koppen & J. ten Kate, Der Oberste Gerichtshof persönlich. Ernennungen zum Obersten Gerichtshof der Niederlande 1838-2002, Deventer: Kluwer 2003, p. 143.
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Vorgänger:
M. A. van Rijn van Alkemade
Präsident des Obersten Gerichtshofs der Niederlande
1972–1976
Nachfolger:
C. W. Dubbink