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EIN Grafschaft war der kopf von a Grafschaft in dem Frankenreich. Er hatte administrative, militärische und juristische Positionen inne. Grafschaftsgräber wurden zunächst aus der unmittelbaren Umgebung des Monarchen rekrutiert, später aus dem örtlichen Adel. Sie bildeten zusammen mit den Bischöfe und Äbte der fränkische Adel.[1] Der Graf der Grafschaft war für seine Grafschaft verantwortlich und musste dem Monarchen Rechenschaft ablegen. Das hat es später für die Frankenkönige geschafft Trauzeuginnen und Kaiser, leichter das große Reich zu kontrollieren. Das Amt war nicht erblich. Ernennungen waren grundsätzlich auf Lebenszeit, aber bei Misswirtschaft oder Ungunst konnte der Monarch den Grafen entlassen und einen Ersatz ernennen. Als jedoch im 9. Jahrhundert das Frankenreich aufgrund eines Thronkampfes zerfiel und die Zentralgewalt wegfiel, wurde das gräfliche Amt erblich und nach und nach kamen immer mehr Personen hinzu. comital Dynastien in Westeuropa.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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