WikiDer > Bestattungsrechte
Bestattungsrechte berechtigen zu a Grab für einen bestimmten Zeitraum. Dabei lassen sich zwei verschiedene Arten von Bestattungsansprüchen unterscheiden:
- Das Recht, (einen Teil davon) einer allgemeinen Bestattungsstätte zu nutzen. Diese wird für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgestellt, für ein Grab, in dem mehrere Verstorbene begraben sind, die sich oft fremd sind.
- Das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Familiengrab. Die Rechte hierfür sind mindestens 10 Jahre gültig und der Inhaber des Bestattungsrechts bestimmt dann, wer im Grab bestattet werden darf.
Privatgrab erweitern
Bei einem Privatgrab gilt eine bestimmte Frist von mindestens 10 Jahren, die jeweils um 10 Jahre verlängert werden kann, wobei der Friedhof selbst die Dauer der Verlängerung bestimmen kann. Die gesetzliche Mindestverlängerung beträgt 5 Jahre; das Maximum beträgt 20 Jahre. Wenn ein Privatgrab ausläuft, informiert Sie der Friedhof über den Ablauf der Frist. Bei unbekannten Rechtsinhabern oder Kontaktdaten des Rechtsinhabers wird der Ablauf der Frist vom Friedhof über eine Informationstafel am Friedhofseingang oder am Grab selbst bekannt gegeben.
Bei allgemeinen Gräbern, bei denen es keinen Rechtsinhaber gibt, ist eine Veröffentlichung nicht erforderlich.
Kosten
Die Kosten für dieses Recht werden der Gemeinde auf einem Gemeindefriedhof entrichtet. Bei Sonderfriedhöfen werden diese an den Friedhofspfleger, beispielsweise eine kirchliche Einrichtung, ausbezahlt. Die Kosten für die Bestattungsrechte sind je nach Friedhof unterschiedlich. Die Höhe davon variiert in den Niederlanden.
Externe Links
- Rijksoverheid.nl als Quelle verwendet