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EIN Hafenmeister, auch in Belgien Hafenmeister ist ein Beamter, der bei der Regierung oder einer privatisierten Hafenverwaltung angestellt ist und mit der Überwachung der sicheren und wirtschaftlichen Nutzung eines Hafens beauftragt ist. Dies kann ein Seehafen oder ein Binnenhafen sein. Bei Bedarf überwacht er auch Wasserstraßen, die den Hafen zugänglich machen.
Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Häfen in Art und Größe ist die Funktion des Hafenmeisters sehr vielfältig. Er überwacht allgemein die Sicherheit, Befahrbarkeit und den technischen Zustand eines Hafens und regelt seine Nutzung durch die Schifffahrt. Er sorgt auch dafür, dass die Fahrrinne ausreichend tief ist, der Kai gut ausgebaut ist und die Skipper geordnet anlegen. Auch viel Jachthäfen einen Hafenmeister haben. In den größeren Häfen ist der Hafenmeister in der Regel ein Beamte. In den größeren Häfen wird die Aufgabe des Hafenmeisters zunehmend von verschiedenen Beamten wahrgenommen.