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Hoorzitting

EIN Hören oder Hören ist ein Treffen (normalerweise) einer staatlichen Institution (zum Beispiel a Gemeinderat), wo verschiedene Parteien und Interessenträger ihre Ansichten äußern können (sie werden "angehört").

Bei der "klassischen" Anhörung war von einer Regierungsbehörde die Rede, die von ihren Bürgern wissen wollte, was sie über einen bestimmten Fall denken. Die Idee war, dass die staatliche Stelle dann besser auf die Wünsche der Bürger eingehen kann. Dieses klassische Hören kommt immer noch vor. Dies wird in der Regel öffentlich sein.

Die Anhörung hat nun auch eine gesetzliche Regelung im Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz. Dieses Gesetz enthält Regeln dafür, wie a Leitungsgremium zu einer Entscheidung kann kommen. Bei bestimmten Entscheidungen werden Stakeholder, auch als belastet, bekommen vorab die Möglichkeit, ihre Ideen zu äußern, davon spricht das Gesetz Aussicht Bekannt machen. Dies kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen, in diesem Fall findet eine Anhörung statt.

Wesentlicher Bestandteil des Einspruchsverfahrens ist die Anhörung, in der der Einsprechende dann Gelegenheit hat, einen von ihm eingereichten Einspruch mündlich näher zu erläutern. Angesichts dieses Grundsatzes kann die mit der Einspruchsschrift befaßte Verwaltungsbehörde daher eine Nichterscheinensmitteilung nicht einfach ignorieren, wenn es sich um eine rechtzeitige und begründete Mitteilung des Einspruchsführers handelt, daß er zu einer mündlichen Verhandlung nicht erscheinen kann zu einem vom Vorstand einseitig festgelegten Zeitpunkt. Dies gilt auch, wenn die Verwaltung die Anhörungen in einem Zeitplan plant und teilweise auf einen externen Vorsitzenden des Widerspruchsausschusses angewiesen ist. Es ist auch möglich, Einspruch gegen die Nichtanhörung einzulegen.

Nach einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ist es in der Regel möglich, Einwand gegen eine solche Entscheidung getroffen werden. Im Einspruchsverfahren ist eine Anhörung obligatorisch, es sei denn, dem Einspruch wird vollständig entsprochen oder der Einsprechende hat angegeben, dass er keiner Anhörung bedarf.

Öffentliche Anhörungen in den Niederlanden

Late-Night-Shopping im Rathaus von Amsterdam hören; AldermanCees de Cloe (Präsidentenanhörung) und Wirtschaftsvertreter (28. Januar 1975)

Manchmal, wenn wenig Publikum anwesend ist, findet auch eine Diskussion statt. Dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Oft fanden bereits vorherige Treffen statt, bei denen Informationen über die Pläne ausgetauscht werden konnten. Bei größeren Versammlungen werden daher nur die Kommentare der Anwesenden gehört. Aus der Anhörung werden Protokoll gemacht. Bei der Einnahme Entscheidung wiegt es? autorisierte Aufsicht die während der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen und wird diese auch inhaltlich behandeln. Die getroffene Entscheidung ist offen für Einwand und Beruf.

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