WikiDer > Hauskrähe
| Hauskrähe IUCN-Status: Nicht bedroht[1] (2012) | |||||||||||||
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| Hauskrähe in Bangalore, Indien. | |||||||||||||
| Taxonomische Klassifikation | |||||||||||||
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| Corvus splendens Viellot, 1817 | |||||||||||||
| Verbreitungskarte | |||||||||||||
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Das Hauskrähe (Corvus splendens) ist ein Vogel von der Familie Krähen (Raubvögel). Die Hauskrähe ist ein ansässiger Vogel von Asien und ist in anderen Bereichen wie Afrika und Australien umgesetzt.
Eigenschaften
Die Hauskrähe hat ein graues, glänzendes Gefieder, das Gesicht, Krone, Hals und Oberbrust bedeckt. Die Hauskrähe hat kein Weiß im Gefieder und ist 40 cm kleiner als die Kap-Turm (Corvus capensis), größer als die kauen (Corvus monedula).
Wohnraum
Diese Art ist vollständig vom Menschen abhängig.
Ausbreitung
Heimisch: Indien, Pakistan, Sri Lanka, Malediven und Lakkadiven, südwestenThailand, südliche Küstenregionen von Iran.
Die Art hat 5 Unterarten:
- c.s. zugmayeric: vom südlichen Iran über Pakistan bis in den nördlichen Teil Zentralindiens.
- c.s. splendens: Zentral- und Südindien, Nepal, Bangladesch und Bhutan.
- c.s. Protegatus: Südwestindien und Sri Lanka.
- c.s. maledivisch: Die Malediven.
- c.s. Schuheinlagen: Myanmar, südlich China und Südwestthailand.
Auch im Osten und Süden eingeführt Afrika und befindet sich in der Nähe von Sansibar, Hafen Sudan, maputo, Insel Inhaca, Durban und Ost London sowie in Kapstadt gefunden. In einigen Hafenstädten ist die Art sehr zahlreich und wird oft als Schädling angesehen. Seit den 1990er Jahren ist die Hauskrähe auch in Europa zu finden.
Status in den Niederlanden
Im 1998 und 1999 hat die Art Hoek van Holland erfolgreich geschlüpft. Seitdem hat sich die Kolonie nach und nach erweitert. Im Jahr 2012 wurden in und um Hoek van Holland 20 bis 30 Hauskrähen gezählt.
Da die Hauskrähe anderswo als Schädling und potenzielle Gefahr für die öffentliche Gesundheit gilt, Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit dass der Vogel durch Erschießen aus den Niederlanden entfernt wird. Dagegen sind die Der Wildschutz und der Tierparty erfolgreich Klage vor Gericht eingereicht. Am 14. Januar 2013 entschied das Gericht, dass die Hauskrähe unter die Regeln fällt, die für alle Wildvögel in den Niederlanden gelten und daher nicht ausgerottet werden dürfen, die Population darf höchstens zahlenmäßig begrenzt werden.[2]
In einer Berufung entschied der Staatsrat jedoch, dass die Krähen ausgerottet werden könnten, weil die Bedrohung zu groß wäre.[3] Die Tiere lebend zu fangen erwies sich jedoch als zu schwierig, und das Unternehmen verließ sich auf die Aufgabe, auf die wilde Erschießung der Tiere mit einem Luftgewehr zurückgreifen zu können. Dies zum Ärger einiger Anwohner.[4]
Verweise
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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