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Huismeester

EIN Hausmeister leitet oder beaufsichtigt den Haushalt einer Anstalt, eines Wohnhauses, einer Eigentumswohnung, einer großen Einrichtung oder anderer vergleichbarer Einrichtungen und Organisationen. In einigen Fällen wird der Hausmeister auf der Grundlage von Dienstalter, aber heutzutage handelt es sich meist um ein normales Arbeitsverhältnis.

Die (viel) ältere Bedeutung von Hausmeister impliziert eher eine administrative Funktion, nämlich jemanden, der beispielsweise die gesamte Organisation eines Gästehauses leitet. In diesem Sinne ist ein Hausmeister die höchste Autorität im „Haus“.[1]

In der Zeit des Gilden der Hausmeister war auch finanziell für das Gästehaus verantwortlich. Der Hausmeister wurde nach einem Jahr vom zweiten Hausmeister abgelöst. Die Amtszeit beträgt derzeit zwei Jahre.

In Flandern ist die Funktion von Hausmeister in dem Bildung: die Person, die für die Finanzverwaltung des (normalerweise sekundär) Schule.

Siehe auch