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Hulp van derden

Mit dem Unterstützung durch Dritte (ein gebräuchlicher Begriff aus dem Haftungsrecht) wird in Belgien das bedeutet: Bei schwerer dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, insbesondere bei verminderter Selbstständigkeit, braucht das Opfer Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie Füttern, Waschen, Anziehen, Fortbewegen. Diese Hilfe von Dritte einen anderen, zusätzlichen Schaden darstellt als der tatsächliche Haushaltsschaden. Dieser Schaden tritt hauptsächlich bei sehr schweren deaktiviert.

Der Bedarf an fremder Hilfe außerhalb des Haushalts und der Umfang der zu leistenden Hilfe müssen immer konkret etabliert sein.

Wird die Beihilfe pro Zeiteinheit ausgedrückt, wird ein Betrag pro Stunde entsprechend der erforderlichen Qualifikation des Helfers festgelegt.

Für die Erstattungsmethode gelten die gleichen Regeln wie für die zukünftiger Einkommensverlust.

Diese Hilfe von Dritten führt oft zu einem sehr hohen Vergütung. Wird die Vergütung beispielsweise auf 2 Stunden zu 10 Euro pro Tag festgelegt, bedeutet dies eine lebenslange Vergütung von 7.300 Euro pro Jahr. Es können aber auch noch viel gravierendere Schäden entstehen, so dass beispielsweise die Entschädigung dem Lohn von 3 Krankenschwestern entspricht.

Die Messung der Stundenzahl der notwendigen Hilfeleistung sollte daher so genau wie möglich erfolgen, was bei einem medizinischen Gutachten oft vergessen wird. Ein wichtiges Messinstrument ist das Elida-Skala (Schätzung des Verlusts der Unabhängigkeit bei täglichen Aktivitäten).

Das indikative Tabelle macht keine konkreten Zahlen im Zusammenhang mit der Hilfeleistung Dritter.

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