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EIN Kirchenvorsteher ist ein schien der für die laufende Finanzverwaltung einer Kirchengemeinde verantwortlich ist (Gemeinde oder Gemeinde) und die tägliche Pflege der Kirchengebäude und alles was dazu gehört.[1] Größere Gemeinden haben mehrere Kirchenvorsteher, während in kleinen Gemeinden die Küster übernimmt manchmal diese Funktion.
Funktion
Damals
Der Kirchenvorsteher war nicht nur für das Kirchengebäude und das, was dazu gehörte, sondern auch für das Eintreiben von Steuern und Forderungen für die Pfarrei zuständig. Auch kirchliche Schenkungen wurden oft vom Kirchenvorsteher angenommen. Bei wichtigen Finanzankündigungen tat dies meist der Kirchenvorsteher anstelle des Pfarrers.[2] In der Republik, in der Staat und reformierte Kirche eng verflochten waren, wurde der Kirchenvorsteher vom Gemeinderat angestellt. Da er die Einnahmen verwaltete, war er auch für die Bezahlung der Pfarrer, Küster und Pfarrer verantwortlich. Die eigentliche Funktion verschwand in den 1790er Jahren nach den Reformen der Franzosen. Fortan konnte die Kirche wegen finanzieller Engpässe und dergleichen nicht mehr an den Dorfrat appellieren.[3]
Heutzutage
Ein Beispiel für eine Gemeinde, in der es heute einen eigenen Kirchenvorsteher gibt Hilversum. Die Funktion wird wie folgt beschrieben: "Der Kirchenvorsteher überwacht im Auftrag des Vorstandes die Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude und des Inventars. Er bearbeitet auch Anfragen zur Vermietung der Kirchen- und Saalflächen und hält den Kontakt zu den Mietern."[4]
Die Sicherstellung der Anmietung der Kirchen- und Saalräume ist eine Aufgabe, die in der Vergangenheit natürlich nicht den Kirchenvorstehern zukam.
In einigen Gemeinden ist ein Kirchenvorsteher ein Laie, der eine administrative Position innerhalb der Gemeinde innehat, z. Mitglieder und/oder der stellvertretende Vorsitzende eines Kirchenvorstandes. In der Regel ist der Kirchenvorsteher letztendlich für die Einrichtung, technisch, finanziell und andere nichtpastorale Angelegenheiten in der Kirche.
Quellen
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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