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Das Alter wählen ist das Alter, in dem a Zivilist eines Landes darf legal gehen abstimmen (ist stimmberechtigt). Dies sollte jedoch nicht mit dem Alter verwechselt werden, in dem man passives Wahlrecht das heißt, er oder sie kann gewählt werden. Dieses Alter kann für lokale und nationale Vertretungen unterschiedlich sein und höher oder niedriger als das Wahlalter sein.

Der Hauptgrund für die Festsetzung eines Mindestwahlalters liegt darin, dass davon ausgegangen wird, dass Personen unter dem festgelegten Alter noch nicht wahlfähig sind. Aufgrund der Bedeutung des Wahlalters wird es in der Regel in die Verfassung.

Die meisten Länder haben das Wahlalter auf 18 Jahre festgelegt, in der Regel auch das Alter, in dem man erwachsen wird. In früheren Zeiten lag das Wahlalter jedoch in der Regel bei 21 Jahren, was immer noch das Alter ist, in dem in Aruba und Suriname gewählt werden kann. In dem 1970er begann ein weltweiter Trend, das Wahlalter auf 18 Jahre festzulegen. Dreißig Jahre später begann die Diskussion über eine weitere Tieferlegung.

Belgien

1981 wurde das Wahlalter in Belgien von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Im Jahr 2015 erklärten die Parteien Vld öffnen, Grün und Ökologie für das Stimmrecht der 16- und 17-Jährigen.[1] Das Engagement zu wählen, würde bei 18 Jahren bleiben.

Luxemburg

In Luxemburg besteht, wie in Belgien, ab 18 Jahren Wahlpflicht. In einer Volksabstimmung vom 7. Juni 2015 wurde der Vorschlag zur Einführung des Stimmrechts für 16- und 17-Jährige von 81 % der Luxemburger abgelehnt.[2]

Die Niederlande

Ursprünglich lag das Wahlalter in den Niederlanden bei 25 Jahren. 1946 wurde diese auf 23 Jahre, 1963 auf 21 Jahre, das Alter, ab dem man als Erwachsener gilt, und 1972 auf 18 Jahre reduziert. Das Alter, in dem man Repräsentantenhaus wurde 1963 von 30 auf 25 Jahre, 1971 auf 21 und 1983 auf 18 Jahre reduziert.