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Kiezersbedrog
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Von Wählerbetrug wird gesprochen als Politiker während seiner Amtszeit im vorangegangenen Wahlkampf implizit oder explizit gemachte Versprechen nicht einhält. Dies kann sowohl das implizite Versprechen sein, in der Vertretungsvertretung zu sitzen, als auch explizitere Versprechen, wie er sich im Falle einer Wahl politisch verhalten möchte.

Der Begriff Wahlbetrug wird beispielsweise verwendet:

  • wenn sich ein Kandidat nach seiner Wahl weigert, das Amt des Parlamentsabgeordneten anzunehmen.
  • wenn jemand mit einem gewählten Amt seinen Sitz relativ kurz nach seinem Amtsantritt aufgibt, um eine andere Arbeit aufzunehmen.
  • wenn ein Abgeordneter Entscheidungen unterstützt, die mit seinen Vorwahlpositionen und -versprechen im Widerspruch stehen, insbesondere wenn dieser Politiker mit dieser Position aktiv um Stimmen bei der Wahl gebeten hat.
  • wenn eine Partei bestimmte Positionen vor der Wahl als Sollbruchstellen bezeichnet, die in Koalitionsverhandlungen absolut nicht verhandelbar sind, diese Positionen aktiv nutzt, um Stimmen zu gewinnen, diese Sollbruchstellen aber unmittelbar nach der Wahl wieder fallen lässt.

In einer repräsentativen Demokratie wird von Volksvertretern erwartet, dass sie einerseits konsequent an ihren Prinzipien und Idealen festhalten, andererseits aber auch schnell auf veränderte Umstände und neue Informationen reagieren und bereit sind, gegebenenfalls Kompromisse einzugehen, um so möglichst viele ihrer Ideale. Die Frage, ob ein Politiker Wählerbetrug begeht, ist daher eine politische Frage.

Von Wählerbetrug ist zum Beispiel die Rede, wenn jemand, der aufgrund seiner niedrigen Position auf der Kandidatenliste nur geringe Chancen hatte, gewählt zu werden, mit Vorzugsstimmen gewählt wird und sich dann weigert, den Sitz anzunehmen. Dieses Phänomen tritt häufig bei sogenannten Listenschieber. Falls diese Kandidaten im Vorfeld angeben, nicht persönlich gewählt zu werden, kann man sich fragen, ob der Wähler wirklich getäuscht wurde.

Von Wählerbetrug kann auch gesprochen werden, wenn eine Partei eine Koalition mit einer Partei eingeht, der vor der Wahl suggeriert wurde, dass sie mit dieser Partei nicht kooperieren wollte.