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EIN Kindertagesstätte, Kindergarten oder (Belgisch-Niederländisch) Kindergarten ist ein Ort, an dem kleine Kinder (Babys und Kleinkinder) sind gesammelt. Dies kann ein ganzer oder halber Tag sein. Es gibt auch private Kindergärten.
Im Belgien verlassene Kleinkinder, die in eine Kindertagesstätte geschickt wurden, kamen in der Regel nach den Ferien mit zwei Jahren und sechs Monaten in diese Einrichtung. Sie wechseln dann zum Kindergarten. In den Niederlanden ist es üblich, dass Kinder bis zum 4. Geburtstag in einer Kindertagesstätte sind. Ab ihrem 4. Geburtstag gehen Kinder in die Grundschule, von denen der Inhalt der ersten beiden Jahre dem entspricht, was früher Kindergarten genannt wurde (vor 1985).
Leiter arbeiten in einer Gruppe und die Kinder sind in einer Gruppe von maximal 14 Kindern mit 2 Lehrern für Kleinkinder und 9 Babys mit 2 Lehrern. Eine Kindertagesstätte soll Kinder berufstätiger oder studierender Eltern betreuen.
Verwaltung und Registrierung von Baumschulen in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es etwa 4.400 legale Kindertagesstätten. Diese Kitas sind bei der Gemeinde registriert und können von den Eltern über das GGD und die Gemeinde. Die meisten Kindertagesstätten werden von der Gemeinde, Wohnungsunternehmen oder Privatpersonen organisiert. Es ist ein fragmentierter Markt. Seit 2005 gibt es in den Niederlanden einen Kinderbetreuungsfonds (Kidafo), der auf Antrag von Kinderbetreuungsgarantiefonds Gegründet. Das Kidafo investiert im Auftrag des Spoorwegpensioenfonds (SPF Beheer) und des Pensioenfonds Public Transport in Kindertagesstätten.
Die gesetzlichen Anforderungen, die eine Kindertagesstätte erfüllen muss, wurden 2005 in den Niederlanden erlassen. Seitdem haben viele Kommunen offizielle Kitas in ein registrieren, aber die Gemeinde ist nicht mehr befugt, sie anhand von Qualitätskriterien zu prüfen. Die Meldepflicht von Kitas erfolgt auf Grundlage von Artikel 46 des Kinderbetreuungsgesetzes. Im Register sind Anschrift, Firmenname und Betriebsdatum der Wohnung anzugeben.
Wenn eine Kindertagesstätte nicht mehr als Betrieb betrieben wird, kann sie auf Antrag des rechtmäßigen Eigentümers auf der Grundlage von Artikel 9 des Kinderbetreuungsgesetz aus der Registrierung entfernt werden. Neben Kitas gilt die Meldepflicht nach Artikel 7 des Kinderbetreuungsgesetzes auch für die Spielgruppen.
Trotz Anmeldung und Kontrolle durch die Gemeinde sind bei der Auswahl einer Kita die Eltern selbst für die Überprüfung der jeweiligen Kita verantwortlich. Es Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Steuerbehörden erklären, dass sie lediglich Agenturen zur Verfügung stellen und daher nicht für die Qualitätskontrolle einer Kindertagesstätte verantwortlich sind.