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Kort geding

EIN summarisches Verfahren (in Belgien oft zusammenfassendes Urteil[1]) ist kurz bürgerlich Verfahren für dringende Angelegenheiten, die ihrer Natur nach schnell entschieden werden müssen. Ein ordentlicher Prozess dauert länger, weil zunächst eine schriftliche Anhörung stattfindet und die Parteien nach der schriftlichen und mündlichen Anhörung die Möglichkeit haben, Sachverständige oder Zeugen zu hören.

Von Natur aus dringende Angelegenheiten sind beispielsweise der Antrag auf ein Streikverbot oder der Antrag auf ein Verbot einer Veröffentlichung, weil sie unrichtig ist und den Interessen einer unmittelbar Beteiligten schadet. Dies kann auch eine Anordnung an den Versicherer beinhalten, einen dringend notwendigen medizinischen Eingriff zu bezahlen, wenn der Versicherer dazu freiwillig nicht bereit ist. In diesen Beispielen ist eine schnelle Aussprache erwünscht. Im letzten Beispiel hätte der Patient sterben können, wenn das Urteil zu lange verzögert wurde.

Das Urteil im Eilverfahren ist ein vorläufiges, aber bindendes Urteil. Will sich eine Partei mit dem Ergebnis nicht einverstanden erklären, kann sie Berufung einlegen oder eine umfassende Anhörung im ordentlichen Verfahren beantragen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass man sich im Eilverfahren häufig mit dem Urteil abgefunden hat.

Sammelverfahren in den Niederlanden

Das Verfahren für ein summarisches Verfahren ist in den Niederlanden in den Artikeln 254-260 der Zivilprozessordnung enthalten. Das summarische Verfahren wird von einem Richter, nämlich dem Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten des Gerichts, verhandelt, vorläufiger Entlastungsrichter genannt, oder die Bezirksrichter. Im Beschwerde Die Behandlung erfolgt in der Gericht wobei der Fall immer von drei Richtern beurteilt wird.

Ablauf des Verfahrens

Das summarische Verfahren läuft nach den Regeln des ordentlichen Verfahrens ab, mit dem Unterschied, dass die Fristen deutlich kürzer sind und ein mündliches und somit kein schriftliches Verfahren sofort stattfindet. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In sehr dringenden Fällen kann das Eilverfahren sogar innerhalb eines Tages, sonntags oder außerhalb der „Arbeitszeiten“ stattfinden und das Urteil ist ausführbar ab Lager.

Erscheint der Angeklagte nicht, wird der Richter grundsätzlich in Abwesenheit verurteilen.

Entscheidung

Der Richter im vorläufigen Rechtsschutz kann die beantragte Verurteilung ablehnen, wenn die Beurteilung des Falls seiner Meinung nach zu schwierig ist und er der Ansicht ist, dass a Verfahren in der Sache ist notwendig. Obwohl das Urteil im summarischen Verfahren bindend ist, kann es manchmal im materiellen Verfahren aufgehoben werden. Wurde eine Entschädigung auf der Grundlage des summarischen Verfahrens gezahlt und stellt sich heraus, dass sie im ordentlichen Verfahren nicht fällig ist, muss sie zurückgezahlt werden.

Im summarischen Verfahren kann der Richter unmittelbar nach Abschluss entscheiden. Üblich ist jedoch eine Frist von ein bis zwei Wochen (in der Hauptsache vier Wochen). Gegen einen Betrag von mehr als € 1.750,- kann vor dem Amtsgericht und in anderen Fällen vor dem Gericht innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Urteilsverkündung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

Inkassoforderung

Einige Gerichte haben besondere einstweilige Verfügungsverfahren zur Beitreibung von Geldforderungen geschaffen, wenn dies einem besonders dringlichen Interesse dient.

Schnellverfahren in Belgien

In Belgien ist in dringenden Fällen die Präsidenten der Gerichte erster Instanz (bzw. der Gesellschaftsgericht und der Arbeitsgericht) werden vorläufige Entscheidungen über Angelegenheiten getroffen, die in die Zuständigkeit ihrer Gerichte fallen. Dies ist möglich mit der Gericht erster Instanz, Bei der Gesellschaftsgericht wie bei der Arbeitsgericht. Es muss sich dann um dringende Angelegenheiten handeln und die Entscheidung ist vorläufig: Sie hat keinen Einfluss auf den Fall selbst. Dies bedeutet, dass ein Richter im Eilverfahren die Rechtsstellung der Parteien nicht endgültig und unwiderruflich ändern darf, wohl aber die Sachlage. Ein Richter im Vorabentscheidungsverfahren kann beispielsweise nicht feststellen, dass ein Vertrag (endgültig) gültig ist oder dass ein Vertrag aufgelöst wird, sondern dass ein Vertrag (vorläufig) weiter zu erfüllen ist.

Benötigt der Fall auch einen Überraschungseffekt, zum Beispiel ein Gläubiger, der eine Pfändung haben möchte, kann entschieden werden über einseitige Petition. Dieses Verfahren hat nichts mit dem summarischen Verfahren zu tun, die einzigen Gemeinsamkeiten sind, dass auch schnell eine Entscheidung herbeigeführt werden kann und derselbe Richter (der Vorsitzende des zuständigen Gerichts) entscheidet. Das Gesetz besagt, dass dies nur möglich ist, wenn absolute Notwendigkeit ist anwesend. Die Gegenpartei wird dann erst nach ihrer Entscheidung über die Entscheidung informiert; er kann selbstverständlich einen Drittwiderspruch einlegen. Auch hier gibt es einen Unterschied zur Entscheidung im summarischen Verfahren: Es wird auf einen Widerspruch (d.h. mit einer Gegenpartei) hingewiesen, während das Verfahren einseitig Die Anmeldung erfordert ihrer Natur nach keine Gegenpartei.

Externe Links

Siehe auch