WikiDer > Landgericht
Es Länderorientiert ist in Deutschland die dritte Ebene innerhalb des Gewöhnlichen Rechtsprechung. Es steht über dem Landgericht Oberlandesgericht, da drunter Amtsgericht. Insgesamt gibt es in Deutschland 115 Landgerichte (2015), wobei die drei Stadtstaaten und Saarland alle haben nur einen, während Bayern Es gibt 22 Zählungen.
Zuständigkeit
Die Befugnisse des Landgerichts richten sich nach dem fünften Titel des deutschen Code de Gerichtsverfassungsgesetz. Nach diesem Gesetz hat das Landgericht in zivile Angelegenheiten zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind. Darüber hinaus ist das Gericht Berufungsinstanz für Zivilsachen des Amtsgerichts, soweit diese nicht dem Oberlandesgericht übertragen ist.
Im Kriminalfälle das Gesetz sieht eine ähnliche Regelung vor. Das Gericht ist für Strafsachen zuständig, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht für zuständig erklärt worden sind. Darüber hinaus wird das Gericht ausdrücklich für zuständig erklärt für Verbrechen wird mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren oder mehr bestraft.
Das Gericht ist in Zivil-, Handels- und Strafkammer unterteilt. Das Grundprinzip besteht darin, dass Fälle in Kammern mit drei Richtern verhandelt werden, obwohl auch Einzelkammern verhandelt werden.