WikiDer > Lex-Spezialist
EIN lex spezialisiert (Lateinisch für Sondergesetzgebung) ist ein Recht, das Vorrang vor der allgemeinen Gesetzgebung hat (die lex generalis). In dem Latein ist dieses Prinzip lex specialis derogat legi generali oder lex specialis derogat generalibus. Der Vorrang der besonderen Ausnahmeregel gegenüber der allgemeinen Regel wird als Spezialregel bezeichnet.
Das Sondergesetz kann erforderlich sein, um eine besondere Situation zu regeln, die auch unter die allgemeinen Vorschriften fällt. Aber mit einem lex specialis kann eine individuelle Anpassung vorgenommen werden.
Beispiele in den Niederlanden sind die Streckenrecht (Entscheidungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie die Betuwelijn beschleunigen) und das Fünfte Jobnotfallgesetz (Enteignungsverfahren aufheben, um Polderbahn beschleunigtes Bauen).
In Belgien ist das gewerbliche Mietrecht eine lex specialis für das allgemeine Mietrecht. Auch das Arbeitsvertragsrecht ist ein Sonderrecht des Vertragsrechts.