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Magistraat
Amtierender Richter in "The Court" of" William Hogarth, 1758

EIN Magistrat ist grundsätzlich jeder, der in ein öffentliches Amt gewählt oder berufen wird. In der Praxis wird der Begriff heute nur noch mit dem Justiz und mit Bürgermeister.

  • In der Justiz ist die stehendes Amt und der Sitzender Magistrat, und manchmal fügt man hinzu die Magistrat schreiben zu. Die Richter gelten als Teil des amtierenden Magistrats und die öffentlicher Ankläger, oder in Belgien die Kronstaatsanwalt, zum ständigen Magistrat; der Gerichtsschreiber ist dann der Schreibrichter. Das Richter bleibt während der Sitz, das Staatsanwalt steht da und spricht.
  • Bei Bürgermeistern spricht man von einem Magistrat wie dem Einstellung der Person führt dazu. Vor allem, wenn es ein gewisses Herablassung relativ zu Zivilist.

Magistrat Populi Romani wurde im alten Rom jeder Bürger genannt, der infolge einer Volkswahl ein öffentliches Amt bekleidete.

In dem Republik der Sieben Vereinigten Niederlande ein Stadtrat bestand aus dem Magistrat und dem vroedschap. Der Magistrat oder die Stadtverwaltung bestand aus den vier oder sechs Bürgermeistern und/oder Beigeordneten und war mit der laufenden Verwaltung der Stadt befasst.

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