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Mayorazgo ist ein spanischer Begriff für eine Sammlung von Besitztümern aus dem 15. Jahrhundert in Kastilien.
Der Mayorazgo entstand im 14. Jahrhundert unter König Heinrich II. von Kastilien.
Um den Adel für seine Unterstützung im Krieg zu belohnen, schufen die Könige den Mayorazgo. Der Bürgermeister azgo war eine Sammlung königlicher Stiftungen, in der Regel Land, Schlösser und Dörfer, wobei der König die Legitimität des Besitzes per Brief oder Urkunde formell bestätigte.
Der Mayorazgo blieb im Besitz des Adligen, der ihn erhalten hatte. Es war nicht erlaubt, Teile davon zu verkaufen oder in einem Testament zu hinterlassen. Die Sammlung von Besitztümern war somit unteilbar.
Der Mayorazgo unterlag erst 1505 der kastilischen Erbfolge. Infolgedessen wurden die Adligen in Bezug auf den Teil ihres Erbes, der ein Bürgermeister azgo war, vom guten Willen des Königs abhängig. Wenn der König zu ihren Erben freundlich war, übertrug er den Mayorazgo den Erben und so weiter für eine Generation nach der anderen. Obwohl der Bürgermeister Azgo eigentlich unteilbar war, erteilte der König manchmal die Erlaubnis, Teile davon zu handeln. Also gab Isabella I. von Kastilien Zwischen 1495 und 1499 wurde 25 Mal die Erlaubnis für einen Wechsel in einem Mayorazgo erteilt.[1]
Tatsächlich fielen die Mayorazgos außerhalb aller bestehenden Regeln und Gesetze. Verbinde die cortes von toro 1505 änderte sich dies. Es wurde entschieden, dass der Mayorazgo eine legale Form des Besitzes war. Von da an konnte der Mayorazgo vererbt werden, das Eigentum blieb jedoch unteilbar. Hier galt das Erstgeburtsrecht, wobei der Mayorazgo vollständig an den Erben, meist den ältesten Sohn der Familie, übergehen musste.[2]
Ähnliche Konstruktionen wurden auch in anderen Ländern gefunden: Majorat (England, Frankreich, Deutschland), Morgado (Portugal) und Ordynacja (Polen).