WikiDer > Selbständiges Diplom

Middenstandsdiploma

EIN Diplom der Mittelklasse ist ein NiederländischDiplom dass ein Unternehmer bis Ende 2000 verpflichtet war, einen eigenen zu haben Unternehmen durchführen zu können.

Hintergrund

Für eine große Zahl Geäst gab die Handelskammer bis Ende 2007 für Existenzgründer nur eine Erlaubnis, sich irgendwo niederzulassen wenn man ein Mittelklassediplom oder ein gleichwertiges Diplom besitzt. Die gesetzliche Voraussetzung für dieses Mittelstandsdiplom wurde in die Gründungsgesetz 1954. Das Mittelklassediplom ist später[1] durch das einfachere Diplom AOV (General Entrepreneurial Skills) ersetzt. Die standardisierte Studienbelastung für das ursprüngliche Mittelklassediplom beträgt 240 Studienstunden, für AOV sind es 120 Stunden.[2]

Anforderungen an die Einrichtung

Der Gesetzgeber hat immer drei nachweisbare Anforderungen an Existenzgründer gestellt:

  • ausreichende unternehmerische Fähigkeiten;
  • ein Minimum an Fachkenntnissen;
  • Kreditwürdigkeit.

Ausreichende unternehmerische Fähigkeiten

Die erste Voraussetzung wurde durch das Mittelstandsdiplom erfüllt[3] bedeckt. Mit dem Diplom weist der Unternehmer nach, dass er/sie über bestimmte Fähigkeiten im Bereich Unternehmertum, Buchführung, kaufmännische Arithmetik und juristische Kenntnisse verfügt. Auf diese Weise bildete das Mittelstandsdiplom eine gewisse Barriere für Existenzgründer.

Ein Minimum an Fachkenntnissen

Die zweite Anforderung wurde gestellt, um den Verbraucher vor Inkompetenz und den daraus resultierenden Schäden und/oder Gefahren zu schützen. Diese Anforderung wurde von verschiedenen Berufsgenossenschaften übernommen, die eine gewisse Ausbildung, Erfahrung und Weiterbildung voraussetzen, um Mitglied zu werden. Die Mitgliedschaft in einem Wirtschaftsverband ist für den Verbraucher ein Zeichen dafür, dass der Unternehmer ein Experte ist.

Kreditwürdigkeit

Die dritte Anforderung wurde gestellt, um Existenzgründer vor einer Insolvenz mit allen damit verbundenen sozialen Folgen zu schützen. Bonität ist zwar keine gesetzliche Vorgabe mehr, jedoch wird jeder Kreditgeber vor der Geldverleihung bestimmte Anforderungen an einen Unternehmer stellen.

Die Abschaffung der Auflagen ist (teilweise) auf die Rückzugsrolle der Regierung, aber auch auf die Wirksamkeit der Auflagen zurückzuführen (siehe auch Artikel Gründungsgesetz 1954).

Ohne eine gute Ausbildung, fachliche Kenntnisse und ausreichende finanzielle Mittel ist eine Unternehmensgründung nicht einfach. Die gesetzlichen Vorgaben sind also weggefallen, die Anforderungen des Marktes sind geblieben. Die Anforderungen des Marktes machten eine gesetzliche Festlegung eigentlich überflüssig, und der Gesetzgeber hat das erkannt. Letzterer zog schließlich die gesetzlichen Anforderungen zurück, mit Ausnahme der Anforderungen an Sachverstand in bestimmten Branchen (in denen Sicherheit und öffentliche Gesundheit gefährdet sein können).

Das Erfordernis eines Mittelstandsdiploms wurde abgeschafft, aber man hat bei der Gründung eines eigenen Unternehmens oft noch ein Zertifikat Berufsdiplom erforderlich.

Ausbildungen

Das Mittelstandsdiplom konnte man durch den Besuch eines Kurses (meist abends) in erwerben Buchhaltung, Geschäftskalkulationen, Handelskenntnisse, Wirtschaftstheorie und juristische und juristische Kenntnisse und dann eine schriftliche Prüfung ablegen. Es war auch möglich, gleichzeitig die Prüfung für die MuloDiplom, um eine Prüfung in den genannten Fächern abzulegen. In diesem Fall erhielt man kein „Papier“-Diplom, sondern einen Vermerk auf dem Mulo(-A oder -B)-Diplom mit dem Vermerk, dass[4] an die Voraussetzungen für eine Niederlassung in Bezug auf unternehmerische Fähigkeiten (also eigentlich das Mittelstandsdiplom). Ein HAVO-Zertifikat mit mindestens einer 6 befreit auch das Mittelstandsdiplom.

Quellen