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Missbrauch ist das Zufügen von Verletzungen oder Schmerzen oder anderen Schäden, die gegen den Körper einer Person gerichtet sind.
Auch die Vergiftung oder absichtliche Ansteckung einer Person mit einer Krankheit (z. B. das Injizieren von HIV-positivem Blut) wird als Missbrauch angesehen.
Psychischer Missbrauch, indem jemand gequält, erschreckt oder gedemütigt wird, wird als separate Form des Missbrauchs angesehen.
Neben dem allgemeinen Missbrauchsbegriff gibt es einige Sonderformen des Missbrauchs:
Rechtslage in den Niederlanden
Europäischer Teil der Niederlande
In Holländisch Strafrecht Körperverletzung wird nach den Artikeln 300-306 geahndet.
Es wird zwischen „gewöhnlichem“ Missbrauch und schwerem Missbrauch unterschieden. Wenn die Handlung einer Person darauf abzielt, jemandem schwere Körperverletzung zuzufügen, gilt dies als schwere Körperverletzung. Ansonsten ist es "normaler" Missbrauch. Schwere Körperverletzung ist zum Beispiel eine gebrochene Nase (der BGH hat dazu Stellung genommen: Nur bei bleibender Entstellung, in der Regel keine schwere Körperverletzung. Abhängig vom Heilungsverlauf) oder eine bleibende Verletzung.
Die Höchststrafe hängt auch von der Schwere der Folgen ab, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Missbrauch mit Todesfolge wird unterschieden von Totschlag und schuldhafter Tod.
| Missbrauch | Vorsätzlich | schwerer Angriff | Schwere Körperverletzung / vorsätzlich | |
|---|---|---|---|---|
| Auswirkungen: | Kunst. 300 | Kunst. 301 | Kunst. 302 | Kunst. 303 |
| Keine ernsthaften Verletzungen | 3 Jahre* | 4 Jahre** | ||
| Schwere Körperverletzung | 4 Jahre | 6 Jahre | 8 Jahre | 12 Jahre |
| Tod | 6 Jahre | 9 Jahre | 10 Jahre | 15 Jahre |
* Am 1. Februar 2006 wurde aufgrund eines bereits verabschiedeten Gesetzentwurfs die Höchststrafe für einfache Körperverletzung von 2 auf 3 Jahre erhöht.
** Zum 1. Februar 2006 wurde die Höchstgrenze von 3 auf 4 Jahre erhöht.
Artikel 304 beschreibt einige weitere erschwerende Umstände:
- Missbrauch von Vater, Mutter, Ehemann oder Sohn oder Tochter (ab 1. Februar 2006 auch: Lebensgefährte)
- Gegen einen Beamten
- Durch Vergiftung
BES-Inseln
In Holländisch Strafgesetzbuch BES Körperverletzung wird nach den Artikeln 313-319 geahndet.
| Missbrauch | Missbrauch vorsätzlich | Missbrauch mit einer Waffe | Angriff mit einer Waffe vorsätzlich | absichtlich schwer Körperverletzung zufügen | schwerer Angriff vorsätzlich | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auswirkungen | Kunst. 313 | Kunst. 314 | Kunst. 314a | Kunst. 314b | Kunst. 315 | Kunst. 316 |
| Keine ernsthaften Verletzungen | 4 Jahre | 6 Jahre | 8 Jahre | 12 Jahre | n / A. | n / A. |
| Schwere Körperverletzung | 8 Jahre | 12 Jahre | 12 Jahre | 16 Jahre | 16 Jahre | 24 Jahre |
| Tod | 12 Jahre | 16 Jahre | 16 Jahre | 24 Jahre | 24 Jahre | 24 Jahre |
Artikel 317 beschreibt einige weitere erschwerende Umstände:
- Missbrauch von Mutter, rechtlichem Vater, Ehemann oder Kind
- Gegen einen Beamten
- Durch Vergiftung
Rechtslage in Belgien
Missbrauch ist in der Strafgesetzbuch behandelt in Titel VIII. - „Verbrechen und Vergehen gegen Personen“ und davon Abschnitt II. - "Vorsätzliche Tötung, nicht als Totschlag bezeichnet, und vorsätzliche Körperverletzung" (Artikel 398-405, 409 und 410).
Das Wort 'Angriff' wird hier übrigens nicht verwendet. Der Kernteil dieses Abschnitts lautet: Wer absichtlich eine Verletzung oder einen Schlag zufügt...
Aspekte, die die Strafe beeinflussen, sind:
- Vorsatz
- Die Konsequenzen:
- Erkrankung
- Arbeitsunfähigkeit
- eine unheilbare Krankheit
- dauerhafte Behinderung
- vollständiger Verlust eines Organs
- schwere Verstümmelung
- Durch die Verabreichung einer giftigen Substanz
- Engagiert gegen Minderjährige oder Behinderte (Art. 405bis, seit 2000)
- Angeklagt gegen eine minderjährige oder behinderte Person, von jemandem, der das Opfer betreut (Art. 405ter, seit 2000), zum Beispiel der Vater oder die Mutter
- Engagiert gegen Vater, Mutter oder Partner (Art. 410).
- von Rassist Zweck und dergleichen (Art. 405quater, seit 2003)
weibliche Beschneidung wird seit 2000 in einem separaten Artikel (Art. 409) kriminalisiert.