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Gemeinde (Plural municipiein) war das Latein Fach- und Rechtsbegriff für ein bestimmtes politisches Statut eines Stadt in dem Römisches Reich.
Verwaltungsrecht
Der Begriff wurde für eine an das Imperium angegliederte Stadt verwendet. Die Bürger eines Municipiums besaßen das (begrenzte) römische Bürgerrecht, behielten aber gleichzeitig ihre selbständige Verwaltung mit Ausnahme der Justiz und der Außenpolitik.
Die Bürger eines Municipiums trugen alle Lasten der "echten" Römer ("Eadem Munia Kapiunt" = "Sie tragen die gleichen Lasten", daher das Wort muni-cipium), hauptsächlich dienstleistungs- und steuerpflichtig, und hatte das Recht zum Handel (nur Handel) und eine rechtmäßige Ehe einzugehen (jus conubii) oder beides, aber das aktive (jus honorum) und passiv Wahlrecht (jus suffragii).
Seit dem Krieg gegen Pyrrhus die Römer verliehen den italienischen Städten nicht mehr den Titel Municipium, sondern vollendeten die Eroberung Italiens durch die Gründung Kolonien. Gemäß der Lex Julia von 90 v.Chr. waren alle autonomen Städte Italiens gemeinde.
In den Niederlanden
Zu dieser Zeit gab es in den heutigen Niederlanden zwei Municipien:
- Forum Hadrian. Der offizielle Name war "Municipium Aelium Cananefatium". Dies war die Hauptstadt der cananefates an der Stelle wo jetzt Voorburg Lügen.
- Ulpia Noviomagus Batavorum. Die Hauptstadt der Batavian Bei der römisch Armeelager in Nimwegen.
In Belgien
Im heutigen Belgien gab es damals ein Municipium:
- Municipium Tungrorum (Tongeren; siehe R. Nouwen, Das Municipium Tungrorum und die Kohorte II Tungrorum milliaria equitata c.L., im Limburg - Das alte Land von Loon 76 (1997), p. 299–348; ebd., Atuatuca Tungrorum. Das erste bekannte Municipium von Gallia Belgica?, im ZPE 115 (1997), p. 278–280.