WikiDer > NEN 5720
Das NVN 5720 ist die niederländische For Norm für explorativ Gewässerforschung. Eine Sedimentuntersuchung ist erforderlich, wenn im Sediment gearbeitet wird und dabei Schlamm freigesetzt wird. In diesem Niederländischer Standard die Forschungsstrategien zur Durchführung einer Sedimentuntersuchung wurden ausgearbeitet. Sie gibt auch die Parameter an, auf die sich die chemische Forschung konzentrieren sollte. Der Standard wird Anfang 2009 durch den NEN 5720. Darüber hinaus wird es einen Standard für die Durchführung einer historischen Sedimentaufnahme geben, den NEN5717. Diese Norm wird voraussichtlich zusammen mit NEN 5720 veröffentlicht.
Sedimentuntersuchungen werden im Auftrag von Wasserstraßenmanagern durchgeführt: die Wasserbehörde, Rijkswaterstaat, das Gemeinde, das Provinz oder Eigentümer.
Zielsetzung
Ziel der Studie ist es festzustellen, ob der Schlamm im Sediment streufähig oder so stark verunreinigt ist, dass das Sediment saniert werden muss. Sauberer Schlamm (Klasse 0) kann entfernt und anderweitig verwendet werden. Leicht belastete Schlämme (Klasse 1 bis Klasse 2) dürfen in der (unmittelbaren) Nähe des Fließgewässers auf dem Land ausgebracht werden, wobei das Baggergut der Klasse 2 bis maximal 20 Meter vom Eingang des Gewässers entfernt ausgebracht werden darf. Mäßig kontaminierter Schlamm (Klasse 3) muss entsorgt werden.
Für das Ausbaggern stark belasteter Schlammbetten muss ein Sanierungs- oder Aktionsplan erstellt werden. Will der Wassermengenverantwortliche den Boden der Klasse 4 nur zu Pflegezwecken ausbaggern, kann er eine Ausnahmegenehmigung nach § 63i Bodenschutzgesetz für die Erstellung eines Sanierungsplans beantragen. Nach der Freisetzung muss das stark kontaminierte Material einer Reinigungsanlage oder einem Schlammdepot zugeführt werden.
Seit dem 1. Januar 2008 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten, wodurch die oben genannten alten Regelungen ausgelaufen sind. Dies ist die Bodenqualitätsverordnung. Die Bodenqualitätsverordnung ist eine Übersetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (WRRL). Erde, Baggerschlamm und Baustoffe sind laut KRA Abfallstoffe. Diese Abfälle dürfen nur verwendet werden, wenn es sich um einen Verwertungsvorgang handelt. Der Bodenqualitätsbeschluss gibt dem Inhalt. Der Bodenqualitätsbeschluss enthält unter anderem neue Normen und Regeln für die sinnvolle Anwendung von Boden, Bagger- und Baustoffen. Die bisherigen Baggerqualitätsklassen (Klassen 1 bis 4) wurden nun durch neue Klasseneinteilungen ersetzt. Für die Ausbringung von Baggerschlamm in Oberflächengewässern sind dies die Klassen A und B. Für die Ausbringung von Baggerschlamm auf das angrenzende Grundstück die Klassen „dispergierbar“ und „nicht dispergierbar“.