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Najaarsnota

Das Herbstnotiz gibt einen Zwischenüberblick über das laufende Geschäftsjahr. Das Herbstmemorandum wird jährlich veröffentlicht 1. Dezember bis zum Finanzminister Bei der Zuerst und Repräsentantenhaus eingereicht. Auch auf dem Provinzstaaten oder Gemeinderat eine Herbstrechnung kann angeboten werden. Dies ist nicht zwingend, aber üblich. Das Herbstmemorandum dient in der Regel als Anpassung des Budgets für das laufende Jahr.

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