WikiDer > Naturkompensation
Naturkompensation ist eine Maßnahme zum Ausgleich eines zu erwartenden Naturschutzverlustes infolge der Durchführung eines Vorhabens (Straßen-, Wasserstraßenbau etc.) in oder in der Nähe einer „Sonderschutzzone“.
Ein „besonderes Schutzgebiet“ ist ein Gebiet, das in Umsetzung der Europäischen Richtlinie als FFH- oder Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurde Vogel- und Habitatrichtlinie.
Das Naturkompensationsprinzip aus diesen europäischen Richtlinien wurde unter anderem in den Niederlanden in die Naturschutzgesetz und das Flora- und Faunagesetz (und war zuvor im Grünflächenstrukturplan von 1993 enthalten)[1]) und in Flandern im Naturdekret (oder Flämisches Dekret über den Naturschutz und die natürliche Umwelt vom 21. Oktober 1997).
Wichtig ist, dass nur als letztes Mittel auf Umweltkompensation zurückgegriffen werden sollte, wenn für das Vorhaben keine weniger schädlichen Alternativen (z. sowie Wildtierüberquerungen). Zudem müsse es sich um ein Projekt handeln, das aus „zwingenden Gründen von großem öffentlichen Nutzen“ notwendig sei.
Naturkompensation kann in der Verbesserung der bestehenden Lebensräume der vom Projekt betroffenen Pflanzen- und Tierarten oder aus der Erschließung neuer Flächen, der "Naturausgleichsflächen". „Entwickeln“ heißt hier: langfristig akquirieren, organisieren und managen. Für die Naturkompensation ist grundsätzlich der Initiator des Projekts zuständig, dessen Umsetzung jedoch Naturschutzorganisationen übertragen werden kann.
Beispiel
Für den Bau der Deurganck-Dock Im Hafen von Antwerpen wurden ca. 580 ha Naturausgleich für den Verlust geschützter Lebensräume im Bereich der FFH- und Vogelschutzrichtlinie am linken Ufer des Schelde[2]
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |